Sitzung: 05.02.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: DezIII/1084/2020
Beschlussvorschlag:
Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:
Mit Blick auf die
am 10.02.2020 ablaufende Stellungnahmefrist trifft der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW anstelle des Rates
folgende Entscheidung:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt die als Anlage 2 beigefügte
Stellungnahme zur Bundesfachplanung Hochspannungsleitung Osterath-Philippsburg
(Vorhaben Nr. 2 Bundesbedarfsplangesetz), Abschnitt C
(Osterath-Rommerskirchen), hier: Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 9 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).
Rat:
Der Rat genehmigt
die Entscheidung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt aus, dass die Verschiebung der Sitzung auf den heutigen
Tag durch die gegebene Frist zur Abgabe der Stellungnahme zur Bundesfachplanung
bedingt sei. Da ein Beschluss des Rates vor Fristablauf nicht mehr möglich sei,
jedoch eine ausführliche politische Beratung und Beschlussfassung zur
Stellungnahme gewährleistet werden solle, entscheide der Hauptausschuss in der
heutigen Sitzung gemäß §60 Abs. 1 GO NRW, eine nachträgliche Genehmigung
erfolge dann in der kommenden Sitzung des Rates.
Die Stellungnahme
sei Bestandteil des Bundesfachplanungsverfahrens für den Trassenabschnitt C
(Osterath-Rommerskirchen) der Hochspannungsleitung Osterath – Philippsburg, die
an den Konverter angeknüpft würde. Hinsichtlich des konkreten Standortes des
Konverters treffe das Verfahren jedoch keine abschließende Entscheidung. Die
Stellungnahme würde auch zum Zwecke der rechtlichen Absicherung für das weitere
Verfahren zur Genehmigung des Konverters abgegeben.
Weiterhin führt sie
hinsichtlich des beim Rhein-Kreis Neuss anhängigen Verfahrens zur Genehmigung
des Konverters nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aus, dass die
Frist zur Einreichung aller Unterlagen beim Kreis verlängert worden sei, da
dieser als Genehmigungsbehörde zunächst weitere gutachterliche Stellungnahmen
seitens des Vorhabenträgers Amprion angefordert habe. Um welche Unterlagen es
sich genau handle, sei jedoch nicht bekannt.
Die
Ausschussmitglieder loben die Ausführlichkeit und inhaltliche Tiefe der
Stellungnahme.
Sodann wird über den
Beschlussvorschlag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig