Ratsfrau Neukirchen regt an, die Wahlbenachrichtigungen für die Integrationsratswahl farblich zu kennzeichnen, damit sie deutlich von der Benachrichtigung zur Kommunalwahl unterschieden werden können. Herr Reith sagt eine Prüfung zu.

 

Ratsfrau Schulz bittet um eine Information darüber, ob die Erstwähler zur Kommunalwahl von der Verwaltung angeschrieben würden. Die Verwaltung erläutert, dass alle Wahlberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Ein separates Anschreiben an die Erstwähler könne zusätzlich durch die Parteien erfolgen.