Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Fluglärmmessung

 

Ratsfrau Niederdellman-Siemes erläutert, dass Lärmzuschläge für besonders laute Maschinen  sinnvoll erscheinen und die Airlines zur Abschaffung älterer, lauterer Maschinen gedrängt würden. Messstellen könnten die Grundlage für ein solches Entgelt, bzw. die zugehörigen Zuschläge sein.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass die Landeentgelte für den Flughafen Düsseldorf in der Entgeltordnung vom 01.01.2018 festgelegt seien. Hierin seien Zuschläge für besonders lärmemittierende Maschinen gestaffelt berücksichtigt. Es bestehe Einigkeit, auch bei Flughafen und den Airlines, dass laute und unwirtschaftliche Maschinen sukzessive ausgemustert werden müssten. Nicht zuletzt nehme die Zahl der Flugbewegungen kontinuierlich zu, weshalb wirtschaftliche Maschinen auch im Interesse der Airlines seien. Eine Erhöhung der Landeentgelte sei durch den Flughafen aufgrund der Konkurrenzsituation nicht gewollt.

 

Weiterhin werden folgende ergänzende Ausführungen zu dieser Niederschrift gegeben:

 

Die Lärmzuschläge ergeben sich gestaffelt nach Lärmklassen der Maschinen sowie den Tag- und Nachtzeiten. Die Einstufung der Maschinen in diese Lärmklassen erfolgt nach den im Bereich des Flughafens gemessenen durchschnittlichen Lärmpegeln des entsprechenden Flugzeugtyps. Bei einer Neufestsetzung der Lärmentgelte wird diese Einstufung überprüft und ggfs. neu festgesetzt und aktualisiert. Entgelte nach Einzelereignissen besonders lauter Maschinen sind nicht vorgesehen, da dies mit hohen technischen Aufwendungen verbunden ist, u.a. müssten Messungen in beide Flugrichtungen mit dem exakt gleichen Abstand zur Start- und Landebahn erfolgen. Ein solch aufwendiges System soll nunmehr am Flughafen Berlin erprobt werden, jedoch ist nicht bekannt, inwiefern dies zu Lärmminderungen führt. Fluggesellschaften und Piloten sprechen sich bisher aufgrund von Sicherheitsbedenken und der Gefahr nicht-einheitlicher Messungen gegen das System aus.

 

Am Flughafen Düsseldorf werden keine Gebühren, sondern Entgelte nach §19b des Luftverkehrsgesetztes erhoben. Diese Entgelte sind vom Land zu genehmigen. Etwaige städtische Initiativen in der Fluglärmkommission zur Anpassung der Entgelte können versucht werden, die Erfolgsaussichten hierzu sind jedoch nicht abschätzbar.

 

 

Hinsichtlich des Startverfahrens NADP 1 wird auf die Protokollierung unter 8.2 verwiesen.