Herr Zorlu, Mitglied des Vorstandes des Landesintegrationsrates NRW, stellt anhand einer Powerpointpräsentation die Änderungen des §27 Gemeindeordnung NRW vor. Eine wesentliche Veränderung seit den letzten Integrationsratswahlen sei, dass Kommunen mit einem Ausländeranteil über 5.000 Personen nunmehr die Möglichkeit hätten, sich zwischen der Bildung eines Integrationsrates oder eines Integrationsausschusses zu entscheiden. Für die Bildung eines Integrationsausschusses sei ein Ratsbeschluss erforderlich, so Herr Zorlu. Er selbst würde die Errichtung eines Integrationsrates bevorzugen, da hierbei die Ratsmitglieder und die gewählten Mitglieder auf Augenhöhe zusammenarbeiten würden, während im Rahmen eines Integrationsausschusses die Fraktionen mehr Rechte hätten. Der Landesintegrationsrat NRW würde ebenfalls seinen Mitgliedern die Bildung eines Integrationsrates empfehlen.

 

Wahlberechtigt seien, neben Bürgern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, Deutsche, die eingebürgert seien und deutsche Staatsangehörige mit einem ausländischen Pass. Dies hätte zur Folge, so die Einschätzung des Vortragenden, dass sich die Zahl der Wahlberechtigten vergrößere. (Weitere Details, siehe Anlage I).

 

Frau Maas ergänzt, dass sowohl deutsche Staatsangehörige als auch anerkannte Migranten gewählt werden könnten. Sie betont die Wichtigkeit, gezielt Kandidaten anzusprechen, um Wahllisten aufstellen zu können. Herr Zorlu erwidert hierzu, eine Listenwahl sei einer Einzelwahl vorzuziehen, da hierdurch Personen nachrücken könnten, falls ein Kandidat abspränge. Wahllisten könnten beispielsweise, so Herr Zorlu, auch von Parteien aufgestellt werden. Dies hätte den Vorzug, dass Wähler sich für eine Partei entscheiden könnten, wenn ihnen die Kandidaten nicht bekannt seien.

 

Frau Maas betont, dass es erforderlich sei, gezielt auf potentielle Kandidaten zuzugehen. Im Rahmen ihrer Sprechstunde im Pappkarton habe sie hierzu bereits mit verschiedenen Personen Kontakt aufgenommen. Sie könne sich vorstellen, über diesen Weg zu geeigneten Wahllisten zu kommen. Ebenso wäre es denkbar, dass die politischen Parteien Listen aufstellten. Sie schlägt vor, einen Arbeitskreis zu bilden, um Strategien zum Gewinn von Kandidaten für die Integrationsratswahl zu besprechen. Die Mitglieder sind mit diesem Vorschlag einverstanden.

 

Herr Zorlu erklärt abschließend, dass der Landesintegrationsrat NRW seinerseits eigene Bemühungen zum Gewinn von Kandidaten und zur Verbreitung von entsprechenden Informationen über die Wahl durchgeführt habe. Hierzu zählten: Anschreiben an verschiedene Botschaften mit der Bitte, Landsleute gezielt auf die Wahl anzusprechen, Durchführung einer Landespressekonferenz mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten, Integrationsminister Dr. Joachim Stamp, sowie regionale Veranstaltungen für potentielle Kandidat/innen und vieles mehr. Darüber hinaus, so Herr Zorlu, böte der Landesintegrationsrat NRW Schulungen an, um gewählten Mitgliedern des Integrationsrates die Möglichkeit zu bieten, sich über die politischen Prozesse in einem Integrationsrat zu informieren.