Sitzung: 13.02.2020 Rat
Vorlage: FB4/1081/2020
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. §
2 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt
den Geltungsbereich (Stand Januar 2020)
zum Bebauungsplanes Nr. 322, Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung
mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, das
·
im Norden durch den Laacher Abzugsgraben, das “Areal
Böhler“ (voest alpine), die gewerblichen Bauten an der Grünstraße und die
Wohnbebauung am Hoxhof,
·
im Westen durch die Kleingartenanlage sowie die
rückwärtigen Grundstücke der Straße Hoxdelle Hausnummer 1b bis 39,
·
im Süden durch die nördlichen Flächen der Grundstücke
Düsseldorfer Straße
173 bis 217 und
·
im Osten durch Flächen des Stadtgebietes Düsseldorf
entlang der Böhler Straße
begrenzt ist, maßgebend
ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs gemäß § 9 (7) BauGB, die
Bestandteil dieses Beschlusses ist, den Bebauungsplan Nr. 322,
Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II aufzustellen, der vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
Städtebauliche Neuordnung des
Areals mit
- Entwicklung von zusätzlichen
Wohnbauflächen,
- Entwicklung der verbleibenden
Flächen für Gewerbe und Dienstleistungen,
- Entwicklung von neuen
Gemeinbedarfsflächen für zusätzliche Infrastrukturbedarfe,
- Entwicklung von Verkehrsflächen
nach aktuellen Erfordernissen,
- Entwicklung von Wasser- und
Grünflächen für den Umweltschutz und naturnahe Erholung sowie
- maßvolle Integration von
Einzelhandel, Beherbungsbetrieben und Gastronomie
- für
eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.
Ratsherr Damblon berichtet über die Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig