Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Geltungsbereich (Stand Januar 2020)  zum Bebauungsplanes Nr. 322, Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, das

 

·                im Norden durch den Laacher Abzugsgraben, das “Areal Böhler“ (voest alpine), die gewerblichen Bauten an der Grünstraße und die Wohnbebauung am Hoxhof,

·                im Westen durch die Kleingartenanlage sowie die rückwärtigen Grundstücke der Straße Hoxdelle Hausnummer 1b bis 39,

·                im Süden durch die nördlichen Flächen der Grundstücke Düsseldorfer Straße
173 bis 217 und

·                im Osten durch Flächen des Stadtgebietes Düsseldorf entlang der Böhler Straße

 

begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs gemäß § 9 (7) BauGB, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, den Bebauungsplan Nr. 322, Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

Städtebauliche Neuordnung des Areals mit

 

  • Entwicklung von zusätzlichen Wohnbauflächen,
  • Entwicklung der verbleibenden Flächen für Gewerbe und Dienstleistungen,
  • Entwicklung von neuen Gemeinbedarfsflächen für zusätzliche Infrastrukturbedarfe,
  • Entwicklung von Verkehrsflächen nach aktuellen Erfordernissen,
  • Entwicklung von Wasser- und Grünflächen für den Umweltschutz und naturnahe Erholung sowie
  • maßvolle Integration von Einzelhandel, Beherbungsbetrieben und Gastronomie
  • für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.

 


Ratsherr Damblon berichtet über die Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig