1.         Herr von Katte äußert seine Bedenken zur der Fahrradstraße Niederdonker Straße insbesondere zwischen der Karl-Arnold Straße und der Lötterfelder Straße. Auf der bereits bestehenden Fahrradstraße würden sich insbesondere vor Schulbeginn gefährliche Situationen ergeben, da Autos und Busse nah an die Radfahrer heranfahren würden. Für ihn sei es unverständlich, dass trotz der an dieser Stelle beidseitig vorhandenen Radwege die Fahrradfahrer jetzt auf der Straße fahren müssen.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass Fahrradstraßen inzwischen übliche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs seien. Es gebe einen mehrheitlichen Beschluss zur Einrichtung dieser Fahrradstraße. Der Verwaltung sei nicht bekannt, dass es Unfälle gegeben habe und er sehe deshalb keinen Handlungsbedarf. Die vorhandenen Radwege entsprächen nicht der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, da sie zu schmal seien. Es sei bundesweites Ziel, den Radfahrer auf der Straße zu führen. Mit der Fahrradstraße sei der hohe Schul-Radverkehr berücksichtig.

 

2.       Herr von Katte fragt weiterhin, wie die Verwaltung nach Inbetriebnahme des Kindergartens am Laacher Weg dafür Sorge trage, dass der Schulbetrieb im Mataré Gymnasium nicht gestört werde.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher teilt mit, dass sich das Außengelände des Kindergartens an der der Schule abgewandten Seite befinde, so dass kaum Beeinträchtigungen zu erwarten seien.

 

3.         Herr von Katte fragt, ob die Verwaltung plane, Maßnahmen gegen die Rückstaus auf den Seitenstraßen zur Moerser bzw. Düsseldorfer Straße zu ergreifen.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher berichtet, dass diese Rückstaus aufgrund der beschleunigten Grünphasen auf der Moerser-, bzw. Düsseldorfer Straße entstehen. Diese wurden von Straßen NRW eingerichtet, um den Verkehrsfluss auf der Düsseldorfer Straße zu verbessern. Diese Verbesserung sei ein Wunsch vieler Bürger gewesen und gehe logischer Weise zu Lasten der kreuzenden Verkehrsachsen.

 

4.       Frau Dr. Blaum erkundigt sich nach der Höhe des Verwarn- bzw. Bußgeldes für das Wegwerfen von Zigarettenkippen im Stadtgebiet Meerbusch.

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Ablagern von Kippen

·           auf Verkehrsflächen und Anlagen: Verwarngeld 20,- €, Bußgeld 6,- €

·           auf Kinderspielplätzen: Verwarngeld 40,- €, Bußgeld 100,- €

 

5.       Eine Bürgerin erkundigt sich danach, wann die Blitzer in Lank und Nierst aufgestellt werden.

Technischer Beigeordneter Assenmacher berichtet, dass nach einem Gespräch mit den Gewerbetreibenden In der Loh eine mögliche Lösung mit dem Rhein-Kreis Neuss abgeklärt werde. Danach erfolge die Ausschreibung, so dass unter Berücksichtigung der drei- bis viermonatigen Lieferzeit ca. im September mit der Installation zu rechnen sei. Bis dahin werde sich die Verwaltung darum bemühen, dass der mobile Blitzer des Rhein-Kreises Neuss möglichst oft zum Einsatz komme.