Sitzung: 19.12.2019 Rat
Vorlage: BM/1072/2019
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Meerbusch beschließt, die Zuständigkeitsordnung des Rates und
seiner Ausschüsse vom 3. November 1999 in der Fassung der IX. Änderung vom 20.
Februar 2017 wie folgt zu ändern:
1.
In
§1 (1) Nr. 5 wird der Betrag „50.000 €“ durch den Betrag „100.000 €“ ersetzt.
2.
In
§2 (3) wird der Betrag „50.000 €“ durch den Betrag „100.000 €“ ersetzt.
3.
In
§2 (8) wird unter den Buchst. (a) und (c) der Betrag „10.000 €“ durch den
Betrag „20.000 €“ ersetzt.
4.
In
§3 (11) werden die Beträge „25.000 – 50.000 €“ durch die Beträge „50.000 –
100.000 €“ ersetzt.
5.
In
§5 (3) werden unter Buchst. (e) die Beträge „25.000 bis 50.000 €“ durch die
Beträge „50.000 – 100.000 €“ ersetzt.
6.
In
§10 Abs. 6, Buchst. (a), Satz 2 wird der Betrag von „20.000 €“ durch den Betrag
„50.000 €“ ersetzt
7.
In
§10 Abs. 6, Buchst. (b) wird der Betrag von „20.000 €“ durch den Betrag „50.000
€“ ersetzt.
8.
In
§10 Abs. 6, Buchst. (e), Satz 2 wird der Betrag von „20.000 €“ durch den Betrag
„50.000 €“ ersetzt.
9.
§10
Abs. 6, Buchst. (f) wird ersatzlos gestrichen.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage erläutert die Beratungsvorlage. Die Anpassungen seien
notwendig, dass die landesrechtlichen Vergabebestimmungen und verbunden damit
auch die Vergabegrenzen in den einzelnen Vergabearten nach oben angepasst
worden seien. Insofern sei sowohl die Zuständigkeitsordnung des Rates
entsprechend anzupassen, als auch die von ihr zu erlassenden innerbetriebliche
Regelung zu den Vergaben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig