Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, die Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse vom 3. November 1999 in der Fassung der IX. Änderung vom 20. Februar 2017 wie folgt zu ändern:

1.     In §1 (1) Nr. 5 wird der Betrag „50.000 €“ durch den Betrag „100.000 €“ ersetzt.

2.     In §2 (3) wird der Betrag „50.000 €“ durch den Betrag „100.000 €“ ersetzt.

3.     In §2 (8) wird unter den Buchst. (a) und (c) der Betrag „10.000 €“ durch den Betrag „20.000 €“ ersetzt.

4.     In §3 (11) werden die Beträge „25.000 – 50.000 €“ durch die Beträge „50.000 – 100.000 €“ ersetzt.

5.     In §5 (3) werden unter Buchst. (e) die Beträge „25.000 bis 50.000 €“ durch die Beträge „50.000 – 100.000 €“ ersetzt.

6.     In §10 Abs. 6, Buchst. (a), Satz 2 wird der Betrag von „20.000 €“ durch den Betrag „50.000 €“ ersetzt

7.     In §10 Abs. 6, Buchst. (b) wird der Betrag von „20.000 €“ durch den Betrag „50.000 €“ ersetzt.

8.     In §10 Abs. 6, Buchst. (e), Satz 2 wird der Betrag von „20.000 €“ durch den Betrag „50.000 €“ ersetzt.

9.     §10 Abs. 6, Buchst. (f) wird ersatzlos gestrichen.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert die Beratungsvorlage. Die Anpassungen seien notwendig, dass die landesrechtlichen Vergabebestimmungen und verbunden damit auch die Vergabegrenzen in den einzelnen Vergabearten nach oben angepasst worden seien. Insofern sei sowohl die Zuständigkeitsordnung des Rates entsprechend anzupassen, als auch die von ihr zu erlassenden innerbetriebliche Regelung zu den Vergaben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig