Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Frau Roters von der Unteren Denkmalbehörde untermauert die Beschlussvorlage durch Bilder der Baudenkmäler.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, Zuschüsse zu den durch Denkmalschutz entstandenen
Mehrkosten für folgende Objekte zu zahlen:

 

  1. Baudenkmal Haus am Deich, Niederlöricker Str. 48 in Meerbusch Büderich, 1.500,00 €
  2. Baudenkmal Schloss Pesch, Ossum 14 in Meerbusch Ossum-Bösinghoven, 2.000,00 €
  3. Baudenkmal Körschgeshof, Schweinheimer Weg 40 in Meerbusch Osterath, 3.500,00 €
  4. Baudenkmal Haus Gummersbach, Deichweg 12 in Meerbusch Langst-Kierst, 1.500,00 €
  5. Baudenkmal Dyckhof, Am Dyckhof 1- 3 in Meerbusch Büderich, 1.500,00 €

 


Ratsherr Radmacher möchte wissen, ob es auch Anträge für eine Förderung gab, die in dieser Beschlussvorlage nicht berücksichtigt worden seien. Frau Roters verneint dies.

 

Ratsherr Rettig regt an, den Förderpreis für Denkmalpflege wieder aufleben zu lassen. Zuletzt wurde dieser 2008 verliehen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein entsprechender Antrag formuliert werden muss und Gelder dafür in den Haushalt eingestellt werden müssen.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll findet die Idee gut, allerdings würde so ein Preis die Verwaltung übermäßig belasten und eventuell wäre der Preis eingestellt worden, da es damals keinen Bedarf gegeben habe.

 

Ratsherr Rettig erwidert, dass seiner Ansicht nach ein Preis keine Haushaltsrelevanz hätte, ihm ginge es um eine Urkunde und einen Pressebericht und einen etwaigen Geldbetrag von 500,00 €. Es solle das denkmalpflegerische Engagement gewürdigt werden.

 

Ratsherr Jürgens unterstützt die Idee von Ratsherrn Rettig, schlägt jedoch vor, die Verwaltung damit zu beauftragen zu klären, warum man damals den Preis eingestellt habe.

 

Der Kulturausschuss erteilt der Verwaltung den Auftrag, den Sachverhalt des 2008 eingestellten Denkmalpreises herauszufinden und im nächsten Ausschuss vorzutragen.

 

Ratsherr Jung weist darauf hin, dass der Nepomuk an der Hochstr. 6 in Osterath verwittert sei und bittet die Untere Denkmalbehörde Kontakt zum Eigentümer aufzunehmen und diesen eventuell bei einer Restaurierung zu unterstützen. 

 

 

 


Der Beschluss wird einstimmig angenommen.