Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss beschließt, das in der Satzung für die Volkshochschule festgesetzte Mindest-/Standardhonorar von 18,00 €/ UE auf 23,00 €/ UE zu erhöhen. Die Konsequenzen sollen bei der Aufstellung des Haushalts 2020 berücksichtigt werden. Bei dieser Gelegenheit sollte die Meerbuscher Satzung von der Verwaltung kritisch – im Abgleich mit anderen Honorarsatzungen/-richtlinien – durchgesehen und ggf. geändert/ angepasst werden (z. B. §8).

 


Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass dieser Antrag zwei Schritte beinhalte, die Anpassung der Entgeltordnung und des Haushalts.

 

Ratsherr Rettig sieht keine Haushaltsrelevanz bei der Überarbeitung der Entgeltordnung.

 

Fachbereichsleiterin Piegeler erklärt, dass im Haushalt mit einem Durchschnittshonorar kalkuliert werde.

 

Ausschussvorsitzender Neuhausen sieht im Antrag keine Haushaltsrelevanz.

 

Sachkundiger Bürger Trautmann schlägt vor, dass die VHS eine überarbeitete Entgeltordnung im Kulturausschuss am 27. Mai 2020 vorstellt. Der Ausschuss schließt sich an.

 


Abstimmungsergebnis:

Es kommt zu keiner Abstimmung, sondern der Kulturausschuss erteilt der Verwaltung den Auftrag, bis zum 27. Mai 2020 eine neue Entgeltordnung vorzulegen.