Technischer Beigeordneter Assenmacher berichtet:

  • Die Fassade des Rathauses in der Dorfstraße wurde saniert, der Anbau im Rohbau steht, die Dachdeckerarbeiten sind abgeschlossen und im Winter wird der Innenausbau vorangetrieben. Der Umzug ist für Juni 2020 angesetzt.
  • Das Werksschwimmbad auf dem Areal Böhler befindet sich im Umbau und wird zukünftig eine Gastronomie beherbergen. Die Arbeiten sind mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt.
  • Die Zaunanlage des Wohnhauses Niederlöricker Str. 28 wird erneuert.
  • Denkmalrechtliche Erlaubnis zu Reparaturarbeiten am Dach des Wohnhauses Niederlöricker Str. 12 wurde erteilt.
  • Neben dem Baudenkmal ‚Haus Gummersbach‘ im Ortsteil Langst-Kierst wurde eine Doppelgarage genehmigt.
  • Der Eigentümer des Baudenkmals Claudiusstr. 27 hat gegen die rechtskräftige Eintragung geklagt. Das Gerichtsverfahren läuft noch.
  • In der Kapelle in Ossum-Bösinghoven soll die Innenbeleuchtung erneuert werden.
  • Am Baudenkmal Körschgeshof in Osterath wurde der Umbau der Scheune genehmigt. Ratsherr Fischer fragt, ob es eine Rückführung der dafür erstellten Baustraße geben werde, die jetzt durch die angrenzenden Felder führt. Das soll wieder in den Ursprung zurückgeführt werden.
  • Am Baudenkmal ‚Katholischer Kindergarten St. Franziskus‘ im Ortsteil Strümp müssen die kreisrunden Metallfenster in Stand gesetzt werden (neuer Anstrich, neue Beschläge).

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass man von der FDP-Anfrage - Vorschläge zur Ergänzung der Denkmalliste - des Kulturausschusses vom 5. Juni 2019 die Hauptstr. 6 und Ladestr. 3 dem LVR vorgetragen habe.

  • Hauptstr. 6 in Lank-Latum erfüllt die Tatbestandvoraussetzungen für ein Baudenkmal gem. § 2 DSchG NRW nicht, ist aber als Bestand der historisch gewachsenen Situation im unmittelbaren Umfeld der Kirche St. Stephanus erhaltenswert.
  • Ladestr. 3 in Osterath: Silo- und Lagergebäude erfüllen die Tatbestandvoraussetzungen für ein Baudenkmal gem. § 2 DSchG NRW nicht, sind aber auf Grund ihrer städtebaulichen Wirkung erhaltenswert. Der Güterschuppen ist in authentischem Zustand zu erhalten, aber bezogen auf das Rheinland in einer Vielzahl errichtet. Antrag auf Unterschutzstellung müsste seitens der Stadt gestellt werden, da der LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland zur Zeit Anfragen bearbeitet, die höhere Priorität haben.

Ratsherr Rettig merkt an, dass es die Intention war, den Güterschuppen unter Denkmalschutz zu stellen. Technischer Beigeordneter Assenmacher erwidert, dass man diesbezüglich nochmals den Kontakt mit dem LVR aufnehme.