Sitzung: 04.12.2019 Kulturausschuss
Technischer
Beigeordneter Assenmacher berichtet:
- Die Fassade des
Rathauses in der Dorfstraße wurde saniert, der Anbau im Rohbau steht, die
Dachdeckerarbeiten sind abgeschlossen und im Winter wird der Innenausbau
vorangetrieben. Der Umzug ist für Juni 2020 angesetzt.
- Das
Werksschwimmbad auf dem Areal Böhler befindet sich im Umbau und wird zukünftig
eine Gastronomie beherbergen. Die Arbeiten sind mit der Unteren
Denkmalbehörde abgestimmt.
- Die Zaunanlage
des Wohnhauses Niederlöricker Str. 28 wird erneuert.
- Denkmalrechtliche
Erlaubnis zu Reparaturarbeiten am Dach des Wohnhauses Niederlöricker Str.
12 wurde erteilt.
- Neben dem
Baudenkmal ‚Haus Gummersbach‘ im Ortsteil Langst-Kierst wurde eine
Doppelgarage genehmigt.
- Der Eigentümer
des Baudenkmals Claudiusstr. 27 hat gegen die rechtskräftige Eintragung
geklagt. Das Gerichtsverfahren läuft noch.
- In der Kapelle
in Ossum-Bösinghoven soll die Innenbeleuchtung erneuert werden.
- Am Baudenkmal
Körschgeshof in Osterath wurde der Umbau der Scheune genehmigt. Ratsherr
Fischer fragt, ob es eine Rückführung der dafür erstellten Baustraße geben
werde, die jetzt durch die angrenzenden Felder führt. Das soll wieder in
den Ursprung zurückgeführt werden.
- Am Baudenkmal
‚Katholischer Kindergarten St. Franziskus‘ im Ortsteil Strümp müssen die
kreisrunden Metallfenster in Stand gesetzt werden (neuer Anstrich, neue
Beschläge).
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass man von der FDP-Anfrage - Vorschläge
zur Ergänzung der Denkmalliste - des Kulturausschusses vom 5. Juni 2019 die
Hauptstr. 6 und Ladestr. 3 dem LVR vorgetragen habe.
- Hauptstr. 6 in
Lank-Latum erfüllt die Tatbestandvoraussetzungen für ein Baudenkmal gem. §
2 DSchG NRW nicht, ist aber als Bestand der historisch gewachsenen
Situation im unmittelbaren Umfeld der Kirche St. Stephanus erhaltenswert.
- Ladestr. 3 in
Osterath: Silo- und Lagergebäude erfüllen die Tatbestandvoraussetzungen
für ein Baudenkmal gem. § 2 DSchG NRW nicht, sind aber auf Grund ihrer
städtebaulichen Wirkung erhaltenswert. Der Güterschuppen ist in
authentischem Zustand zu erhalten, aber bezogen auf das Rheinland in einer
Vielzahl errichtet. Antrag auf Unterschutzstellung müsste seitens der
Stadt gestellt werden, da der LVR- Amt für Denkmalpflege im Rheinland zur
Zeit Anfragen bearbeitet, die höhere Priorität haben.
Ratsherr Rettig
merkt an, dass es die Intention war, den Güterschuppen unter Denkmalschutz zu
stellen. Technischer Beigeordneter Assenmacher erwidert, dass man diesbezüglich
nochmals den Kontakt mit dem LVR aufnehme.