Sitzung: 19.12.2019 Rat
Vorlage: FB5/1027/2019
Beschluss:
Der
Rat des Stadt Meerbusch fasst den folgenden Beschluss:
1.
Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen
werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche Straßen 21 %
d) Überörtliche Straßen 30 %
2.
Aus dem Betriebsergebnis 2016 werden die Überdeckung bei
den Anliegerstraßen zu 50% (5.124,93 ) €), bei den Überörtlichen Straßen
zu 50% (4.397,92 €) und bei den Fußgängerzonen zu 50% (296,37 €)
vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2017 fließen jeweils 50% der Überdeckung bei
den Innerörtlichen Straßen (-17.590,57 €), bei den Überörtlichen Straßen
(-4.625,71 €) kostensteigernd und 30% bei Anliegerstraßen (4.904,18 €)
kostensenkend in die Kalkulation 2020 ein. Vom Betriebsergebnis 2018 fließen
bei den Anliegerstraßen 30% (6.132,40 €) und 50% bei den Überörtlichen
Straßen (2.031,89 €) kostensenkend und bei Innerörtlichen Straßen 30%
(-4.784,93 €) und bei den Fußgängerzonen 30% (-60,20 €) kostensteigernd in
die Kalkulation 2020 ein.
3.
Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie
folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,48 €/m (2019: 1,76
€/m)
b) Fußgängerzonen 9,60 €/m (2019: 9,95
€/m)
c) Innerörtliche Straßen 5,74 €/m (2019: 5,77
€/m)
d) Überörtliche Straßen 4,87 €/m (2019: 4,86
€/m)
4.
Die XLI. Änderungssatzung (Anlage A) wird
beschlossen.
Die Gebührenkalkulation (Anlage B) wird Bestandteil
des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig