Beschluss:

 

Der Rat des Stadt Meerbusch fasst den folgenden Beschluss:

1.         Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:

a)       Anliegerstraßen                                                   2 %

b)      Fußgängerzonen                                               67 %

c)       Innerörtliche Straßen                                        21 %

d)      Überörtliche Straßen                                         30 %

2.         Aus dem Betriebsergebnis 2016 werden die Überdeckung bei den Anliegerstraßen zu 50% (5.124,93 ) €), bei den Überörtlichen Straßen zu 50% (4.397,92 €) und bei den Fußgängerzonen zu 50% (296,37 €) vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2017 fließen jeweils 50% der Überdeckung bei den Innerörtlichen Straßen (-17.590,57 €), bei den Überörtlichen Straßen (-4.625,71 €) kostensteigernd und 30% bei Anliegerstraßen (4.904,18 €) kostensenkend in die Kalkulation 2020 ein. Vom Betriebsergebnis 2018 fließen bei den Anliegerstraßen 30% (6.132,40 €) und 50% bei den Überörtlichen Straßen (2.031,89 €) kostensenkend und bei Innerörtlichen Straßen 30% (-4.784,93 €) und bei den Fußgängerzonen 30% (-60,20 €) kostensteigernd in die Kalkulation 2020 ein.

3.         Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt festgesetzt:

a)       Anliegerstraßen                                      1,48 €/m      (2019:  1,76 €/m)

b)      Fußgängerzonen                                    9,60 €/m      (2019:  9,95 €/m)

c)       Innerörtliche Straßen                              5,74 €/m      (2019:  5,77 €/m)

d)      Überörtliche Straßen                              4,87 €/m      (2019:  4,86 €/m)

4.         Die XLI. Änderungssatzung (Anlage A) wird beschlossen.

Die Gebührenkalkulation (Anlage B) wird Bestandteil des Beschlusses.

 


 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig