Sitzung: 19.12.2019 Rat
Vorlage: FB4/1048/2019
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung
mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. IS.3634) für ein Gebiet, das
§
entlang
der westlichen Straßenseite der Straße Dörperweg durch die Flurstücke 62 bis
584 (Dörperweg 16 bis 42),
§
entlang
der südlichen Straßenseite der Beethovenstraße durch die Flurstücke 1114 bis 83
(Beethovenstraße 2 bis 24),
§
entlang der östlichen Straßenseite der Schubertstraße
durch die Flurstücke 876 bis 733 (Schubertstraße 3 bis 47),
§
entlang der nördlichen Straßenseite der Straße Boverter
Kirchweg durch die Flurstücke 314, 313, 312 (Brahmsweg 9 bis 13), 585
(Mozartplatz 9), 1175 (Schumannstraße 9), 688, 687, 684, 683 und 1112
(Schumannstraße 2 bis 10) und Flurstück 627 (Schubertstraße),
§
alle
der Flur 4, Gemarkung Osterath begrenzt ist, wobei die aufgelisteten Anwesen im
Geltungsbereich liegen
maßgebend
ist der im Bebauungsplan Nr. 318 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7)
BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan Nr. 318, Meerbusch-Osterath, „Musikerviertel“
aufzustellen,
der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
§
Erhalt
der homogenen städtebaulichen Struktur und Bauweise der Reihenhaussiedlung mit
ihren Randzonen,
§
geordnete
Erweiterung von notwendigem Wohnraum,
§
Sicherung einer einheitlichen Gestaltung der
Dachlandschaft,
§
Vorgaben zur Gestaltung der Vorgärten.
Der
Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 318 im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.
Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig