Sitzung: 19.12.2019 Rat
Vorlage: FB4/1047/2019
Beschluss:
Der Rat der Stadt
fasst folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
beschließt gem. § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13 a Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S.
3634) für ein Gebiet, das
§
im
Westen durch die Ostgrenze der Baugrundstücke Humboldtstr. 6, 10, 12, 14, 16,
18, 20, 22, die Humboldtstr. selbst, die Von-Bodelschwingh-Straße sowie die
Ostgrenze des Fußwegs entlang der Von-Bodelschwingh-Straße 13,
§
im
Norden durch die Südgrenze des Baugrundstücks Neusser Straße 19 a,
§
im
Osten durch die Neusser Straße, die Ostgrenze des Baugrundstücks Neusser Straße
19b sowie die Westgrenze der Baugrundstücke Neusser Straße 21, 21a, 21b, 23,
23a, 25, 25a, 25b sowie Am Kapitelbusch 13, 14, 15, 19, 20, und
§
im
Süden durch die Nordgrenze des das Baugrundstücks Am Kapitelbusch 22 die
Römerstraße sowie die Nordgrenze der Baugrundstücke Römerstraße 31, des
Sonnenweg 2, 4, 6, 8, 10, 12 und 14
begrenzt ist,
maßgebend ist der
im Bebauungsplan Nr. 320 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der
Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan
Nr. 320, Meerbusch-Büderich, “Römerstraße, nördlicher Teil“ aufzustellen, der
vorangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:
§
Sicherung
des Bestands als Wohn- und Geschäftsstandort mit aufgelockerter Bebauung
§
Weiterentwicklung
als zentrumsnaher Wohnstandort
§
Ausweisung
von Mischgebietsflächen
§
Ausweisung
eines Allgemeinen Wohngebiets
§
Neuordnung
der Baufelder
§
Höhenbegrenzung
auf ca. 48,0 m ü. NHN im Maximum
§
Schutz
der Ruhezonen in den Hausgärten.
Der Rat beschließt,
den Bebauungsplan Nr. 320 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne
Umweltprüfung aufzustellen.
Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig