Beschluss:

 

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) für ein Gebiet, das

§    im Westen durch die Ostgrenze der Baugrundstücke Humboldtstr. 6, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, die Humboldtstr. selbst, die Von-Bodelschwingh-Straße sowie die Ostgrenze des Fußwegs entlang der Von-Bodelschwingh-Straße 13,

§    im Norden durch die Südgrenze des Baugrundstücks Neusser Straße 19 a,

§    im Osten durch die Neusser Straße, die Ostgrenze des Baugrundstücks Neusser Straße 19b sowie die Westgrenze der Baugrundstücke Neusser Straße 21, 21a, 21b, 23, 23a, 25, 25a, 25b sowie Am Kapitelbusch 13, 14, 15, 19, 20, und

§    im Süden durch die Nordgrenze des das Baugrundstücks Am Kapitelbusch 22 die Römerstraße sowie die Nordgrenze der Baugrundstücke Römerstraße 31, des Sonnenweg 2, 4, 6, 8, 10, 12 und 14  begrenzt ist,

maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 320 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

den Bebauungsplan Nr. 320, Meerbusch-Büderich, “Römerstraße, nördlicher Teil“ aufzustellen, der vorangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

§    Sicherung des Bestands als Wohn- und Geschäftsstandort mit aufgelockerter Bebauung

§    Weiterentwicklung als zentrumsnaher Wohnstandort

§    Ausweisung von Mischgebietsflächen

§    Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets

§    Neuordnung der Baufelder

§    Höhenbegrenzung auf ca. 48,0 m ü. NHN im Maximum

§    Schutz der Ruhezonen in den Hausgärten.

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 320 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

 


 

 

Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig