Sitzung: 19.12.2019 Rat
Vorlage: FB4/1046/2019
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
1.
Beschluss über Stellungnahmen
Der Rat der Stadt
nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan-Entwurf 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 239 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen
Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage
1 zur vorliegenden Vorlage.
2.
Beschluss über Änderungen in roter Farbe
Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 239, Meerbusch-Büderich, „Moerser Straße / Kanzlei /
Blumenstraße“.
Es handelt sich insbesondere um:
§
Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum Lärmschutz
(„8. Bauliche oder sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen“)
§
die Konkretisierung des Punktes B Kennzeichnungen in den
textlichen Festsetzungen („Erdbebenzone“)
§
die Aufnahme des Punktes C Nachrichtliche Übernahmen in
den textlichen Festsetzungen („Hochwasserschutz“)
§
die
Streichung des ehemaligen 3. Hinweises („3. Straßenverkehrslärmschutz“)
§ die Konkretisierung eines Hinweises zur Abdichtung von Unterkellerungen
und Tiefgaragen sowie zur Nutzung von Erdwärme und Heizungs- und Klimaanlagen
(„5. Grundwasserstand“)
3.
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 239 Meerbusch‑Büderich, "Moerser Straße / Kanzlei / Blumenstraße" gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom
14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759) als Satzung mit der Begründung vom November 2019 als Satzung,
für
ein Gebiet, das
§ im Norden durch die Flurstücke 52, 33, 346 und Teile des Flurstücks 291,
§ im Osten durch die Straße „Kanzlei“ und das Flurstück 377,
§ im Süden durch die Flurstücke 46, 134, 319, 321 und 285 sowie
§ im Westen durch den Schackumer Bach begrenzt wird,
maßgebend
ist der in der 1. Änderung des Plans Nr. 239 dargestellte Geltungsbereich gemäß
§ 9 (7) BauGB.
Mit dem
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans tritt der Bebauungsplan Nr. 239,
Meerbusch-Büderich, „Moerser Straße / Kanzlei / Blumenstraße“, soweit er von
der 1. Änderung des Bebauungsplans überlagert wird, außer Kraft.
Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig