Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

1. Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan-Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 239 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage.

2. Beschluss über Änderungen in roter Farbe

Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 239, Meerbusch-Büderich, „Moerser Straße / Kanzlei / Blumenstraße“.

 Es handelt sich insbesondere um:

§    Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum Lärmschutz („8. Bauliche oder sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“)

§    die Konkretisierung des Punktes B Kennzeichnungen in den textlichen Festsetzungen („Erdbebenzone“) 

§    die Aufnahme des Punktes C Nachrichtliche Übernahmen in den textlichen Festsetzungen („Hochwasserschutz“)           

§    die Streichung des ehemaligen 3. Hinweises („3. Straßenverkehrslärmschutz“)                            

§    die Konkretisierung eines Hinweises zur Abdichtung von Unterkellerungen und Tiefgaragen sowie zur Nutzung von Erdwärme und Heizungs- und Klimaanlagen („5. Grundwasserstand“)

3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 239 Meerbusch‑Büderich, "Moerser Straße / Kanzlei / Blumenstraße" gemäß § 10 (1) Bau­gesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759) als Satzung mit der Begründung vom November 2019 als Satzung,

für ein Gebiet, das

§    im Norden durch die Flurstücke 52, 33, 346 und Teile des Flurstücks 291,

§    im Osten durch die Straße „Kanzlei“ und das Flurstück 377,

§    im Süden durch die Flurstücke 46, 134, 319, 321 und 285 sowie

§    im Westen durch den Schackumer Bach begrenzt wird,

maßgebend ist der in der 1. Änderung des Plans Nr. 239 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB.

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplans tritt der Bebauungsplan Nr. 239, Meerbusch-Büderich, „Moerser Straße / Kanzlei / Blumenstraße“, soweit er von der 1. Änderung des Bebauungsplans überlagert wird, außer Kraft.

 

 


 

Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig