Sitzung: 19.12.2019 Rat
Vorlage: FB4/1034/2019
Beschluss::
Aufstellungsbeschluss gem. §
2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13 BauGB
Der Rat der Stadt fast folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§ 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, das
§ im Westen durch die Flurstücke 671, 930 („Rilkestraße“, tlw.), 295,
§ im Norden durch das Flurstück 927 („Gonellastraße“),
§ im Osten durch die Flurstücke 469, 525, 526, 447, 556, 914
(„Fronhofstraße“, tlw.), 288, 271, 931 („Rilkestraße“, tlw.), 283 und
§ im Süden durch die Flurstücke 248, 967, 968, 969, 970 begrenzt ist,
- maßgebend
ist der im Bebauungsplan Nr. 319 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7)
BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist
-, den einfachen Bebauungsplan
Nr. 319, Meerbusch-Lank-Latum, „Dichterviertel“ aufzustellen,
der vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
§ Erhalt des kleinteiligen Gebietscharakters und der typischen
Gebäudekubaturen
§ Regelung des Maßes der baulichen Nutzung
§ Erhalt der gebietsprägenden Dachlandschaft
Der Rat beschließt,
den Bebauungsplan Nr. 319 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne
Umweltprüfung aufzustellen.
Ratsherr
Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und
Liegenschaften. Ratsfrau
Niederdellmann merkt nach erfolgter Abstimmung an, dass die SPD gegen den
Beschlussvorschlag stimmen wollte, dies aber irrtümlich übersehen habe.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig