Beschluss::

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13 BauGB

Der Rat der Stadt fast folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, das

§    im Westen durch die Flurstücke 671, 930 („Rilkestraße“, tlw.), 295,

§    im Norden durch das Flurstück 927 („Gonellastraße“),

§    im Osten durch die Flurstücke 469, 525, 526, 447, 556, 914 („Fronhofstraße“, tlw.), 288, 271, 931 („Rilkestraße“, tlw.), 283 und

§    im Süden durch die Flurstücke 248, 967, 968, 969, 970 begrenzt ist,

- maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 319 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist  -, den einfachen Bebauungsplan Nr. 319, Meerbusch-Lank-Latum, „Dichterviertel“ aufzustellen,

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

§    Erhalt des kleinteiligen Gebietscharakters und der typischen Gebäudekubaturen

§    Regelung des Maßes der baulichen Nutzung

§    Erhalt der gebietsprägenden Dachlandschaft

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 319 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

 

 


Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften. Ratsfrau Niederdellmann merkt nach erfolgter Abstimmung an, dass die SPD gegen den Beschlussvorschlag stimmen wollte, dies aber irrtümlich übersehen habe.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig