Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Erste Beigeordnete Herr Maatz stellt die Vorlage vor und erläutert, dass die Schließung der Einrichtung Fröbelstraße zum 31.12.2020 die Kapazitäten an freien Plätzen für Flüchtlinge deutlich nach unten verändere.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Focken äußert seinen Unmut über die Aussage, dass eine parallele Auflösung der Notunterkunft Strümper Straße nicht möglich sei.

 

Ratsfrau Niegeloh stellt noch einmal klar, dass nach der vorliegenden Tabelle nach Schließung der Einrichtung Fröbelstraße rein rechnerisch nur noch 10 freie Plätze vorhanden sein würden. Sie sieht hier dringenden Handlungsbedarf zur Schaffung neuer Kapazitäten.

 

Fachbereichsleiter Herr Annacker verweist auf den Auftrag an den Ausschuss für Planung und Liegenschaften, ein neues Grundstück für den Ersatz der Strümper Straße zu eruieren. Des Weiteren stellt er heraus, dass eine Prognose zu den freien Kapazitäten sehr schwierig sei, da aktuell die Vermittlung in regulären Wohnraum gut verlaufe und zurzeit auch keine neuen Zuweisungen avisiert seien.

 

Ratsherr Bertholdt betont ebenfalls, dass mit der Schließung der Einrichtung Fröbelstraße 25% der Unterbringungsplätze auf einen Schlag weg fielen. Auch er sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Seines Erachtens habe sich der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nicht hinreichend mit dieser Problematik beschäftigt. Er verweist als Musterbeispiel hierzu auf die Freifläche „Alter Teich“ und betont, dass es wichtig für die Stadt sei, Vorratsflächen für solche Bedarfe bereit zu halten.

 

Ratsfrau Niegeloh bittet um Erläuterung, was mit den 68 Personen mit guter Bleibeperspektive, die aktuell in den Einrichtungen untergebracht seien, zukünftig passiere und ob diese perspektivisch nicht auch in regulären Wohnraum vermittelt werden könnten.

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker verweist in Beantwortung dieser Frage auf die Grafik zu Punkt IV. der Vorlage, nach der vorrangig erst einmal die 149 Personen mit Bleiberecht vermittelt werden sollten. Außerdem seien bereits schon 156 Personen aus den Einrichtungen in regulären Wohnraum vermittelt worden. Hinzu käme, dass die Wohnungsnothilfe für Meerbusch mit einer weiteren halben Stelle im Rahmen von Landesfördermitteln aufgestockt werde, was ebenfalls zu einer höheren Vermittlungsquote führen könne.

 

Ausschussmitglied Herr Gabernig bittet um Auskunft, ob die Personen mit Bleiberecht vorrangig in die Insterburger Straße vermittelt werden würden.

In Beantwortung dieser Frage führt der Fachbereichsleiter Herr Annacker aus, dass die Vermittlung rein nach freien Kapazitäten erfolge.

 

Ratsherr Bertholdt bittet um Erklärung, warum Wohnungen der GWG über Immobilienportale im Internet zur Vermietung angeboten würden, wenn es doch genügend Bewerber aus den Einrichtungen für diese Wohnungen gäbe.

Herr Annacker erklärt hierzu, dass keine Vermittlung von sozial gebundenen Wohnungen an Bewerber von außerhalb Meerbuschs erfolgen solle, es sei denn, es gäbe hierfür zwingende Gründe wie z.B. eine Familienzusammenführung oder pflegende Angehörige. Hinzu käme, dass nicht alle Wohnungen eine Sozialbindung aufwiesen und damit frei zur Vermittlung seien.