Sitzung: 28.11.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/1048/2019
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§ 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBI. IS.3634) für ein
Gebiet, das
-
entlang der
westlichen Straßenseite der Straße Dörperweg durch die Flurstücke 62 bis 584
(Dörperweg 16 bis 42),
-
entlang der
südlichen Straßenseite der Beethovenstraße durch die Flurstücke 1114 bis 83
(Beethovenstraße 2 bis 24),
-
entlang der
östlichen Straßenseite der Schubertstraße durch die Flurstücke 876 bis 733
(Schubertstraße 3 bis 47),
-
entlang der
nördlichen Straßenseite der Straße Boverter Kirchweg durch die Flurstücke 314,
313, 312 (Brahmsweg 9 bis 13), 585 (Mozartplatz 9), 1175 (Schumannstraße 9),
688, 687, 684, 683 und 1112 (Schumannstraße 2 bis 10) und Flurstück 627
(Schubertstraße),
alle der Flur 4, Gemarkung Osterath begrenzt ist,
wobei die aufgelisteten Anwesen im Geltungsbereich liegen
maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 318 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan Nr.
318, Meerbusch-Osterath, „Musikerviertel“ aufzustellen,
der vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Erhalt der homogenen
städtebaulichen Struktur und Bauweise der Reihenhaussiedlung mit ihren
Randzonen,
- geordnete Erweiterung von
notwendigem Wohnraum,
- Sicherung einer
einheitlichen Gestaltung der Dachlandschaft,
- Vorgaben zur
Gestaltung der Vorgärten.
Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 318 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.
Frau Steffens
erklärt anhand von Plänen, dass mit dem Antragsteller der Beethovenstraße eine
Lösung zum Dachausbau zur Erweiterung des Wohnraums erarbeitet wurde. Nunmehr
soll die Firsthöhe erhöht werden, damit eine angemessene Raumhöhe entstehen
könne.
Ratsherr Focken
fragt, wie die in der Beschlussvorlage aufgeführten vorgesehenen Ziele des
Bebauungsplans umgesetzt werden sollen.
Frau Steffens erklärt, dass z.B. die geordnete Erweiterung zur Schaffung von notwendigem Wohnraum sich auf einen möglichen Ausbau der Dachgeschosse bezieht. Das derzeit prägende Maß der baulichen Nutzung soll durch die Festsetzung einer möglichen höheren Firsthöhe verändert werden. Planungsziel des Bebauungsplans ist es, eine Wohnraumerweiterung zu ermöglichen unter Beibehaltung eines qualitativen städtebaulichen Bildes.
Abstimmung:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
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|
Bündnis 90 / Die Grünen |
1 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
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Gesamt: |
16 |
0 |
0 |
Ratsherr Quaß nimmt nicht an der Beschlussfassung teil.