Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V. mit §§ 1 (8) und 13a BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. IS.3634) für ein Gebiet, das

-       entlang der westlichen Straßenseite der Straße Dörperweg durch die Flurstücke 62 bis 584 (Dörperweg 16 bis 42),

-       entlang der südlichen Straßenseite der Beethovenstraße durch die Flurstücke 1114 bis 83 (Beethovenstraße 2 bis 24),

-       entlang der östlichen Straßenseite der Schubertstraße durch die Flurstücke 876 bis 733 (Schubertstraße 3 bis 47),

-       entlang der nördlichen Straßenseite der Straße Boverter Kirchweg durch die Flurstücke 314, 313, 312 (Brahmsweg 9 bis 13), 585 (Mozartplatz 9), 1175 (Schumannstraße 9), 688, 687, 684, 683 und 1112 (Schumannstraße 2 bis 10) und Flurstück 627 (Schubertstraße),

alle der Flur 4, Gemarkung Osterath begrenzt ist, wobei die aufgelisteten Anwesen im Geltungsbereich liegen

maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 318 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

den Bebauungsplan Nr. 318, Meerbusch-Osterath, „Musikerviertel“ aufzustellen,

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

  - Erhalt der homogenen städtebaulichen Struktur und Bauweise der Reihenhaussiedlung mit ihren Randzonen,

  - geordnete Erweiterung von notwendigem Wohnraum,

- Sicherung einer einheitlichen Gestaltung der Dachlandschaft,

- Vorgaben zur Gestaltung der Vorgärten.                                              

 

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 318 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

 


Frau Steffens erklärt anhand von Plänen, dass mit dem Antragsteller der Beethovenstraße eine Lösung zum Dachausbau zur Erweiterung des Wohnraums erarbeitet wurde. Nunmehr soll die Firsthöhe erhöht werden, damit eine angemessene Raumhöhe entstehen könne.

 

Ratsherr Focken fragt, wie die in der Beschlussvorlage aufgeführten vorgesehenen Ziele des Bebauungsplans umgesetzt werden sollen.

 

Frau Steffens erklärt, dass z.B. die geordnete Erweiterung zur Schaffung von notwendigem Wohnraum sich auf  einen möglichen Ausbau der Dachgeschosse bezieht. Das derzeit prägende Maß der baulichen Nutzung soll durch die Festsetzung einer möglichen höheren Firsthöhe verändert werden. Planungsziel des Bebauungsplans ist es, eine Wohnraumerweiterung zu ermöglichen unter Beibehaltung eines qualitativen städtebaulichen Bildes.


Abstimmung:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

16

0

0

 

 

Ratsherr Quaß nimmt nicht an der Beschlussfassung teil.