Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert einleitend, auf Wunsch des Ausschusses sei die bestehende Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie um bisher nicht kartierte Straßen und die Schienenstrecke der Rheinbahn erweitert und neu berechnet worden.

 

Herr Markus Petz (Firma Accon GmbH) gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über die Ergebnisse der Neuberechnung und beantwortet Rückfragen seitens der Ausschussmitglieder.

 

Im Gutachten würden die Ergebnisse getrennt nach dem 24-Stunden-Pegel (LDEN) und dem Nachtpegel (LNight)dargestellt. Daneben erfolge durch energetische Addition die Darstellung, wie sich die Überlagering mehrerer Schallquellen auswirke.

 

Darüber hinaus sei der Gesamtlärm auch wirkungsbezogen ausgewertet worden. Dies bedeute, dass die Schallquellen entsprechend ihrer Belästigungswirkung gewichtet würden; so habe beispielsweise der Flugverkehr bei gleichem Schallpegel eine höhere Belästigungswirkung als der Straßenverkehr. Unter Berücksichtigung dieser Gewichtung, die nach neuen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation vorgenommen wurde, wird die Anzahl hochbelasteter und hoch schlafgestörter Personen bestimmt und entsprechenden Lärmbrennpunkten zugeordnet. Dabei gelte ein LDEN ab 70 dB(A) bzw. ein LNight ab 60 dB(A) bereits als Grenze der Unzumutbarkeit.

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Der Schlussbericht einschließlich detaillierter Karten liegt noch nicht vor und wird den Fraktionen später zur Verfügung gestellt.