Sitzung: 12.11.2019 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Vorlage: DezIII/0368/2019
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erläutert einleitend, auf Wunsch des Ausschusses sei
die bestehende Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie um bisher nicht
kartierte Straßen und die Schienenstrecke der Rheinbahn erweitert und neu
berechnet worden.
Herr
Markus Petz (Firma Accon GmbH) gibt anhand einer Präsentation einen Überblick
über die Ergebnisse der Neuberechnung und beantwortet Rückfragen seitens der
Ausschussmitglieder.
Im
Gutachten würden die Ergebnisse getrennt nach dem 24-Stunden-Pegel (LDEN)
und dem Nachtpegel (LNight)dargestellt. Daneben erfolge durch
energetische Addition die Darstellung, wie sich die Überlagering mehrerer
Schallquellen auswirke.
Darüber
hinaus sei der Gesamtlärm auch wirkungsbezogen ausgewertet worden. Dies
bedeute, dass die Schallquellen entsprechend ihrer Belästigungswirkung
gewichtet würden; so habe beispielsweise der Flugverkehr bei gleichem
Schallpegel eine höhere Belästigungswirkung als der Straßenverkehr. Unter
Berücksichtigung dieser Gewichtung, die nach neuen Empfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation vorgenommen wurde, wird die Anzahl hochbelasteter
und hoch schlafgestörter Personen bestimmt und entsprechenden Lärmbrennpunkten
zugeordnet. Dabei gelte ein LDEN ab 70 dB(A) bzw. ein LNight
ab 60 dB(A) bereits als Grenze der Unzumutbarkeit.
Anmerkung der
Schriftführerin:
Die Präsentation
ist als Anlage beigefügt. Der Schlussbericht einschließlich detaillierter
Karten liegt noch nicht vor und wird den Fraktionen später zur Verfügung
gestellt.