Sitzung: 05.11.2019 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BM/1038/2019
Beschluss:
Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
die Verwaltung zu beauftragen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt
Meerbusch mit dem Rhein-Kreis Neuss über die Betreuung des Archivgutes der
Stadt durch den Kreis abzuschließen.
An
der Beratung zum TOP nimmt Herr Dr. Stephen Schröder, Leiter des Kreisarchives
des Rhein-Kreis Neuss teil.
Frau
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt zu den Inhalten der Vorlage aus. Diese
bauten auf dem Beschluss der letzten Sitzung zur Errichtung eines Archivtraktes
am Erwin-Heerich-Haus und dem damit verbundenen Verbleib des Archives auf
Meerbuscher Stadtgebiet auf.
Sie
weist beispielhaft für eine interkommunale Kooperation auf das neue Archiv des
Kreises Viersen hin, in dem die Archive aller Städte und Gemeinden sowie des
Kreises, mit Ausnahme der Stadt Willich, untergebracht würden. Eine flexiblere
und bessere personelle Ausstattung und Einsetzbarkeit, die damit einhergehenden
Möglichkeiten der Spezialisierung sowie die Nutzung von Synergieeffekten
hinsichtlich der Nutzung teurer Archivtechnik und der umfänglichen Gestaltung
der Digitalisierung seien auch hier die Hauptgründe für eine interkommunale
Zusammenarbeit im Archivwesen. Weiterhin weist sie darauf hin, dass die in der
letzten Sitzung des Ausschusses diskutierten Themen im Zuge der Erarbeitung der
vorliegenden Kooperationsvereinbarung berücksichtigt würden. So könne die
Einbettung des Kirchenarchives St.
Stephanus bei einem Betrieb durch den Rhein-Kreis Neuss ebenso sichergestellt
werden, wie die Verfahrenshoheit und das Eigentum der Stadt am Archivgut.
Ratsherr
Rettig führt aus, dass gegenüber der Beratung in der letzten Sitzung keine
neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Synergieeffekte erkennbar seien. Der
Kostenvergleich sei unangemessen, da weite Teile des Archives über die
angeführten Kosten hinaus über die Kreisumlage finanziert würden. Ebenso
zweifelt er an, dass das Vorhalten teurer Archivtechnik notwendig sei.
Weiterhin
führt er aus, dass bei einer Recherche über das landesweite Portal
„Archive.NRW“ Findbücher gefunden und genutzt werden könnten. Eine
Zusammenlegung der Archive würde daher keinen Mehrwert hinsichtlich der
Quantität des auffindbaren Archivgutes zur Folge haben.
Herr
Dr. Schröder erörtert, dass Synergieeffekte deutlich erkennbar seien. Durch das
Vorhalten weiteren Personals im Kreisarchiv könnten mögliche personelle
Ausfälle am Standort Meerbusch gegenüber eines städtischen Betriebes abgefedert
werden. Ebenso könnten alle notwenigen technischen Anlagen und Geräte kreisweit
genutzt und bei Notwendigkeit auch am Standort Meerbusch eingesetzt werden.
Hinsichtlich der Findbücher und Zugriffsmöglichkeiten führt er aus, dass eine
Zusammenlegung der Archivgüter die Möglichkeit eröffne, über alle Archive im
Rhein-Kreis Neuss Informationen zu vorliegenden Archivalien zu erhalten, dies
würde entgegen der über das Landesportal verfügbaren Inhalte hinaus auch für
analoges Archivgut gelten, das nicht digital zugänglich gemacht werden könne.
Ratsherr
Damblon führt aus, dass die Vorteile eines Archivverbundes personell, wie
technisch offensichtlich wären. Die Bedenken aus der Beratung der letzten
Sitzung seien durch die vorliegende Kooperationsvereinbarung ausgeräumt.
Ratsfrau
Niederdellman-Siemes erläutert, dass bei einem Betrieb des Archives durch den
Kreis lediglich Pflichtaufgaben wahrgenommen würden. Das Gedächtnis der Stadt
solle, auch aus emotionalen Gesichtspunkten, im Rahmen eines eigenständigen
Archives erhalten bleiben.
Ratsherr
Peters, Ratsherr Becker und Ratsfrau Glasmacher erläutern, dass sie dem
Beschlussvorschlag nicht folgen werden.
Sodann
wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
|
2 |
1 |
FDP |
2 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
Die
Linke/Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
9 |
8 |
1 |