Sitzung: 05.11.2019 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: BJ/1031/2019
Beschluss:
Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, die Anzahl der
zu genehmigenden Wahlplakate pro Partei/Wählergemeinschaft wie folgt zu
begrenzen:
- Auf maximal 80
Stück im gesamten Stadtgebiet für eine Wahl.
- Für gemeinsame
Kommunalwahlen (Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Stadtrat) wird die
Anzahl der zu genehmigenden Wahlplakate pro Partei / Wählergemeinschaft
auf insgesamt maximal 160 Stück im gesamten Stadtgebiet begrenzt. Als ein
Wahlplakat gilt Vor- und Rückseite.
Die
Anzahl der Standorte, an denen die Parteien/Wählergemeinschaften Wahlplakate
aufhängen dürfen, wird entsprechend begrenzt und auf die einzelnen Stadtteile
nach folgendem Schlüssel pro Partei verteilt:
Büderich: bis maximal 20 (1.) / 40 (2.) Stück pro Partei/Wählergemeinschaft
Osterath: bis maximal 15 /
30 Stück pro Partei/Wählergemeinschaft
Lank-Latum: bis maximal 15 / 30
Stück pro Partei/Wählergemeinschaft
Strümp: bis maximal 10
/ 20 Stück pro Partei/Wählergemeinschaft
Ossum-Bösinghoven: bis maximal 10 / 20 Stück pro
Partei/Wählergemeinschaft
Rheingemeinden: bis maximal 10 / 20 Stück pro
Partei/Wählergemeinschaft.
Ratsherr
Rettig schlägt vor, für gemeinsame Kommunalwahlen, wie sie im kommenden Jahr
stattfänden, die Anzahl der maximal zulässigen Plakatstandorte zu verdoppeln.
Pro Partei / Wählergemeinschaft würden somit bis zu 160 Standorte im
Stadtgebiet möglich. Für alle übrigen Einzelwahlen solle dem
Verwaltungsvorschlag von maximal 80 Standorten pro Partei / Wählergemeinschaft
im Stadtgebiet gefolgt werden.
Ratsherr
Damblon weist darauf hin, dass pro Standort durch entsprechende Ständer bis zu
drei Plakate aufgehängt werden könnten, insofern sei die Zahl des Vorschlages
von Herrn Rettig sehr hoch. Die CDU-Fraktion könne sich dem Vorschlag dennoch
anschließen.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes schlägt vor, die maximale Begrenzung für das gesamte
Stadtgebiet und nicht geschlüsselt nach Stadtteilen festzulegen. Es besteht
jedoch Konsens, dass die Einhaltung der maximalen Plakatierung dann nicht mehr
sachgerecht kontrolliert werden könne.
Ratsherr
Peters merkt an, dass die ursprüngliche Zielsetzung eines solchen Beschlusses
die Vermeidung übermäßiger Plakatierung war. Die Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen könne dem Vorschlag jedoch folgen.
Sodann
wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Zu
1.
einstimmig
Zu
2.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
Die
Linke/Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
14 |
4 |
|