Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, die Anzahl der zu genehmigenden Wahlplakate pro Partei/Wählergemeinschaft wie folgt zu begrenzen:

 

  1. Auf maximal 80 Stück im gesamten Stadtgebiet für eine Wahl.

 

  1. Für gemeinsame Kommunalwahlen (Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Stadtrat) wird die Anzahl der zu genehmigenden Wahlplakate pro Partei / Wählergemeinschaft auf insgesamt maximal 160 Stück im gesamten Stadtgebiet begrenzt. Als ein Wahlplakat gilt Vor- und Rückseite.

 

Die Anzahl der Standorte, an denen die Parteien/Wählergemeinschaften Wahlplakate aufhängen dürfen, wird entsprechend begrenzt und auf die einzelnen Stadtteile nach folgendem Schlüssel pro Partei verteilt:

 

Büderich:                     bis maximal 20 (1.)  / 40 (2.) Stück pro Partei/Wählergemeinschaft

Osterath:                                bis maximal 15 / 30 Stück pro Partei/Wählergemeinschaft

Lank-Latum:                           bis maximal 15 / 30 Stück pro Partei/Wählergemeinschaft

Strümp:                                  bis maximal 10 / 20 Stück pro Partei/Wählergemeinschaft

Ossum-Bösinghoven:              bis maximal 10 / 20 Stück pro Partei/Wählergemeinschaft

Rheingemeinden:                   bis maximal 10 / 20 Stück pro Partei/Wählergemeinschaft.

 


Ratsherr Rettig schlägt vor, für gemeinsame Kommunalwahlen, wie sie im kommenden Jahr stattfänden, die Anzahl der maximal zulässigen Plakatstandorte zu verdoppeln. Pro Partei / Wählergemeinschaft würden somit bis zu 160 Standorte im Stadtgebiet möglich. Für alle übrigen Einzelwahlen solle dem Verwaltungsvorschlag von maximal 80 Standorten pro Partei / Wählergemeinschaft im Stadtgebiet gefolgt werden.

 

Ratsherr Damblon weist darauf hin, dass pro Standort durch entsprechende Ständer bis zu drei Plakate aufgehängt werden könnten, insofern sei die Zahl des Vorschlages von Herrn Rettig sehr hoch. Die CDU-Fraktion könne sich dem Vorschlag dennoch anschließen.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes schlägt vor, die maximale Begrenzung für das gesamte Stadtgebiet und nicht geschlüsselt nach Stadtteilen festzulegen. Es besteht jedoch Konsens, dass die Einhaltung der maximalen Plakatierung dann nicht mehr sachgerecht kontrolliert werden könne.

 

Ratsherr Peters merkt an, dass die ursprüngliche Zielsetzung eines solchen Beschlusses die Vermeidung übermäßiger Plakatierung war. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen könne dem Vorschlag jedoch folgen.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

  


Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.

 

einstimmig

 

Zu 2.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

8

 

SPD                                     

3

 

FDP                                     

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

2

 

UWG                                   

1

 

Die Linke/Piraten                

1

 

 

Bürgermeisterin                  

 

1

 

Gesamt                               

14

4