Sitzung: 28.11.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/1034/2019
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8)
und 13 BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§ 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein
Gebiet, das
-
im Westen
durch die Flurstücke 671, 930 („Rilkestraße“, tlw.), 295,
-
im Norden
durch das Flurstück 927 („Gonellastraße“),
-
im Osten
durch die Flurstücke 469, 525, 526, 447, 556, 914 („Fronhofstraße“, tlw.), 288,
271, 931 („Rilkestraße“, tlw.), 283 und
-
im Süden
durch die Flurstücke 248, 967, 968, 969, 970 begrenzt ist,
- maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 319 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -,
den einfachen
Bebauungsplan Nr. 319, Meerbusch-Lank-Latum, „Dichterviertel“ aufzustellen,
der vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
-
Erhalt des
kleinteiligen Gebietscharakters und der typischen Gebäudekubaturen
-
Regelung des
Maßes der baulichen Nutzung
-
Erhalt der
gebietsprägenden Dachlandschaft
Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 319 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.
Ratsherr Jürgens
fragt, warum die Hausnummern 19 und 21 der Rilkestraße nicht in dem
Geltungsbereich berücksichtigt wurden.
Die Verwaltung erklärt, dass für diesen Bereich der alte Durchführungsplan Nr. 2 gelte.
Abstimmung:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD |
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3 |
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
1 |
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|
UWG/Freie Wähler |
1 |
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|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
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Gesamt: |
13 |
3 |
0 |
Ratsherr Quaß nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.