Bürgermeisterin Mielke-Westerlage begrüßt als Vertreter der Firma Amprion die Herren Oliver Cronau, Projektleiter, Thorsten Mikschaitis, techn. Projektleiter Konverter und Dr. Jörn Koch, Jurist sowie Frau Joëlle Bouillon, Pressesprecherin des Unternehmens. Sie führt aus, dass die Firma Amprion  entgegen der bisherigen Aussage einen Antrag beim Rhein-Kreis Neuss gestellt habe, den Konverter nunmehr in einem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen. Derzeit laufe die Vollständigkeitsprüfung, der Kreis habe Amprion aufgefordert, fehlende Unterlagen bis zum 31.12.2019 vorzulegen.

Die Stadt Meerbusch erhalte die Antragsunterlagen erst, wenn die Vollständigkeitsprüfung durch den RK Neuss abgeschlossen sei.

Sie habe die Vertreter des Betreibers und Bauherrn eingeladen, damit diese aus ihrer Sicht über den Sachstand des Verfahrens berichten und in einer Visualisierung darstellen können, wie sich der Konverter in der Landschaft präsentiere.

Herr Cronau stellt zunächst dar, dass Amprion sicherstellen müsse, dass im Jahre 2023 die Trasse nach Philippsburg betriebsbereit sei, dies erfordere, dass man mit dem Bau des Konverters im Jahre 2020 beginnen müsse. Das bisherige Verfahren der Bundesfachplanung zur Festlegung des Leitungskorridors, das nach wie vor nicht abgeschlossen sei,  schließe eine Genehmigung des Konverters im Planfeststellungsverfahren mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Der am 06.09.2019 beim RK Neuss eingereichte Antrag beziehe sich ausschließlich auf den Standort Osterath , da der von Amprion stets favorisierte Standort Dreiecksfläche Kaarst wegen entgegenstehender Ausweisung im Regionalplan nicht realisierbar sei.

Er stellt den weiteren Sachstand anhand einer Powerpoint-Präsentation dar. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Folgenden stellt Herr Mikschaitis in einer Visualisierung dar, wie der Konverter platziert werden solle und welche Ausgleichs- und Pflanzmaßnahmen geplant sind.

Die beiden Herren beantworten noch eine Vielzahl von Fragen von Mitgliedern des Rates, die insbesondere die Themenstellungen der räumlichen Nähe zur Wohnbebauung, der Strahlenemission in unmittelbarer Nähe des Geländes sowie die konkrete Bauphasen und den Bauablauf betreffen.