Sitzung: 29.10.2019 Rat
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage begrüßt als Vertreter der Firma Amprion die Herren Oliver
Cronau, Projektleiter, Thorsten Mikschaitis, techn. Projektleiter Konverter und
Dr. Jörn Koch, Jurist sowie Frau Joëlle Bouillon, Pressesprecherin des
Unternehmens. Sie führt aus, dass die Firma Amprion entgegen der bisherigen Aussage einen Antrag
beim Rhein-Kreis Neuss gestellt habe, den Konverter nunmehr in einem Verfahren
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen. Derzeit laufe die
Vollständigkeitsprüfung, der Kreis habe Amprion aufgefordert, fehlende
Unterlagen bis zum 31.12.2019 vorzulegen.
Die
Stadt Meerbusch erhalte die Antragsunterlagen erst, wenn die
Vollständigkeitsprüfung durch den RK Neuss abgeschlossen sei.
Sie
habe die Vertreter des Betreibers und Bauherrn eingeladen, damit diese aus
ihrer Sicht über den Sachstand des Verfahrens berichten und in einer
Visualisierung darstellen können, wie sich der Konverter in der Landschaft
präsentiere.
Herr
Cronau stellt zunächst dar, dass Amprion sicherstellen müsse, dass im Jahre
2023 die Trasse nach Philippsburg betriebsbereit sei, dies erfordere, dass man
mit dem Bau des Konverters im Jahre 2020 beginnen müsse. Das bisherige
Verfahren der Bundesfachplanung zur Festlegung des Leitungskorridors, das nach
wie vor nicht abgeschlossen sei,
schließe eine Genehmigung des Konverters im Planfeststellungsverfahren
mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Der am 06.09.2019 beim RK Neuss
eingereichte Antrag beziehe sich ausschließlich auf den Standort Osterath , da
der von Amprion stets favorisierte Standort Dreiecksfläche Kaarst wegen
entgegenstehender Ausweisung im Regionalplan nicht realisierbar sei.
Er
stellt den weiteren Sachstand anhand einer Powerpoint-Präsentation dar. Diese
ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Folgenden stellt Herr
Mikschaitis in einer Visualisierung dar, wie der Konverter platziert werden
solle und welche Ausgleichs- und Pflanzmaßnahmen geplant sind.
Die
beiden Herren beantworten noch eine Vielzahl von Fragen von Mitgliedern des
Rates, die insbesondere die Themenstellungen der räumlichen Nähe zur
Wohnbebauung, der Strahlenemission in unmittelbarer Nähe des Geländes sowie die
konkrete Bauphasen und den Bauablauf betreffen.