Sitzung: 01.10.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Herr Lörner vom Rhein-Kreis Neuss stellt nochmal die
grundsätzliche Vorgehensweise bei der Abgrenzung des Außenbereichs zum
Innenbereich dar und nimmt Bezug auf seine Stellungnahme in dieser Sache. Er
erläutert anhand einer Karte die Vorgehensweise des Kreises und stellt
gleichzeitig eine mögliche etwas großzügiger ausgelegte Abgrenzung vor, die
genauso planungsrechtlich zu vertreten sei. Er betont, dass die
planungsrechtliche Einschätzung und Beurteilung der Bauvorhaben bei der Stadt
liege, die Ermessensspielräume hat.
Auf
Rückfrage weist Frau Steffens darauf hin, dass die Bauaufsicht nicht für die
Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen zuständig ist. Fachbehörde
ist hier die Untere Landschaftsschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss. Da das
Thema Artenschutz im Rahmen dieses Bauvorhabens wiederholt im Ausschuss
angesprochen worden ist, hat die
Verwaltung beim Rhein-Kreis Neuss nachgefragt.
Frau
Steffens stellt klar, dass sowohl die Erstellung des artenschutzrechtlichen
Fachbeitrages als auch die Begehungen, die Ersatzmaßnahmen und deren
Umsetzungen und der Abbruch in Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss erfolgt
sind.