Frau Steffens stellt das Bauvorhaben an der Moerser Straße vor.

 

Der Bebauungsplan Nr. 240 setzt an der Moerser Straße und an der Straße 2-geschossige Bebauung fest. Davon ausgenommen ist ein kleiner Bereich mit zwei Baufeldern, der mittelbar an der Moerser Straße liegt von dieser entschlossen wird und allseitig von zwei-geschossiger möglicher Bauweise umgeben ist. Ein städtebaulicher Grund ist der Begründung hierzu nicht zu entnehmen.

Der Bauherr möchte die festgesetzten Baufenster bei gleichbleibender Grundstücksfläche überstreiten und zwei zweigeschossige Wohngebäude mit jeweils zwei Wohneinheiten und geneigten Dach errichten, die mit ihrer Höhe unterhalb der zulässigen Höhenfestsetzung bleiben.

Die Verwaltung sieht hier aufgrund der Lage einen Einzelfall. Das Grundstück ordnet sich städtebaulich der Moerser Straße zu; die geplante Baumasse fügt sich in den städtebaulichen  Zusammenhang ein.

Der  Ausschuss befürwortet eine Befreiung unter der Voraussetzung, dass möglichst viel Baumbestand auf dem Grundstück erhalten bleibt. Die Verwaltung sagt zu, mit dem Bauherrn in dieser Richtung Gespräche zu führen und die Planung überarbeiten zu lassen.