Das  Bauvorhaben ist dem Ausschuss in seiner Sitzung am 03.09.2019 bereits vorgestellt worden.

Der Ausschuss sah insbesondere die Zweigeschossigkeit als kritisch an, da in der Umgebung nur eingeschossige Gebäude mit Satteldach vorhanden sind.     Die Verwaltung ist beauftragt worden, mit dem Bauherrn Gespräche zu führen.

Dieser hat eine neue Planung eingereicht, die nunmehr ein eingeschossiges Gebäude mit  Satteldach und höheren Drempel vorsieht. Das  Bauvorhaben ist weiterhin planungsrechtlich zulässig. Das Bauvorhaben wird in der eingereichten Form genehmigt.