Sitzung: 26.09.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: FB4/403/2012
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt folgt der
Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen zur Abbindung des nördlichen Abschnitts der Grenzstraße von
ihrem neuen südlichen Abschnitt für den Kraftfahrzeugverkehr vom
23. Mai 2012 nicht.
Es
wird an den in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 265 in Kapitel 3
dargelegten Zielen festgehalten, wonach der seinerzeit bestehende Abschnitt der
Grenzstraße an seine neue südliche Verlängerung – im Bebauungsplan Nr. 265
die Planstraße 3 – ohne Einschränkung angebunden werden sollte. Die im
Falle einer Kfz-Sperrung notwendigen Wendeflächen stehen weder
planungsrechtlich noch tatsächlich zur Verfügung. Der durch die Bebauung an der
„alten“ Grenzstraße hervorgerufene Verkehr durchfährt zwar das Neubaugebiet und
kann damit im weitesten Sinne als „Durchgangsverkehr“ bezeichnet werden; eine
„Belastung“ kann auf Grund der äußerst geringen Verkehrsmenge jedoch nicht
nachvollzogen werden.
Die
Festsetzung der Planstraße 3 – sowie weiterer im Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 265 – als verkehrsberuhigter Bereich sichert die Verträglichkeit aller
Verkehrsarten untereinander, so dass eine über „Alltagsgefahren“ hinaus gehende
Gefährdung von Kindern und Erwachsenen nicht gesehen wird.
Herr Hüchtebrock erläutert die planungsrechtliche Situation und die entsprechenden Diskussionen während der Bebauungsplanaufstellung.
Sodann erteilt der Vorsitzende dem Sprecher der Bürgerschaftsgruppe zur Nichtverbindung der alten Grenzstraße mit der neuen Grenzstraße das Wort.
Herr Lohberg begründet die Bürgeranregung.
Herr Hüchtebrock führt aus, dass die Straße nach dem Ausbau eine sog. Spielstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung werde.
Auf die Frage von sachkundigem Bürger Losse antwortet Herr Dr. Gérard, dass der Verwaltung auf derartigen Mischverkehrsflächen keine Unfälle bekannt seien.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
4 |
|
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SPD |
2 |
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|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
|
1 |
fraktionslos |
1 |
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Gesamt: |
16 |
|
1 |