Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt folgt der Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Abbindung des nördlichen Abschnitts der Grenzstraße von ihrem neuen südlichen Abschnitt für den Kraftfahrzeugverkehr vom 23. Mai 2012 nicht.

Es wird an den in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 265 in Kapitel 3 dargelegten Zielen festgehalten, wonach der seinerzeit bestehende Abschnitt der Grenzstraße an seine neue südliche Verlängerung – im Bebauungsplan Nr. 265 die Planstraße 3 – ohne Einschränkung angebunden werden sollte. Die im Falle einer Kfz-Sperrung notwendigen Wendeflächen stehen weder planungsrechtlich noch tatsächlich zur Verfügung. Der durch die Bebauung an der „alten“ Grenzstraße hervorgerufene Verkehr durchfährt zwar das Neubaugebiet und kann damit im weitesten Sinne als „Durchgangsverkehr“ bezeichnet werden; eine „Belastung“ kann auf Grund der äußerst geringen Verkehrsmenge jedoch nicht nachvollzogen werden.

Die Festsetzung der Planstraße 3 – sowie weiterer im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 265 – als verkehrsberuhigter Bereich sichert die Verträglichkeit aller Verkehrsarten untereinander, so dass eine über „Alltagsgefahren“ hinaus gehende Gefährdung von Kindern und Erwachsenen nicht gesehen wird.

 


Herr Hüchtebrock erläutert die planungsrechtliche Situation und die entsprechenden Diskussionen während der Bebauungsplanaufstellung.

Sodann erteilt der Vorsitzende dem Sprecher der Bürgerschaftsgruppe zur Nichtverbindung der alten Grenzstraße mit der neuen Grenzstraße das Wort.

Herr Lohberg begründet die Bürgeranregung.

Herr Hüchtebrock führt aus, dass die Straße nach dem Ausbau eine sog. Spielstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung werde.

Auf die Frage von sachkundigem Bürger Losse antwortet Herr Dr. Gérard, dass der Verwaltung auf derartigen Mischverkehrsflächen keine Unfälle bekannt seien.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

 

1

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

16

 

1