Beschluss:

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1)  Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung für ein Gebiet, das

 

§  Im Süden durch den Kreuzungsbereich der K 9n mit der Meerbuscher Straße und südlich davon durch ein ca. 90 m langes Teilstück der westlichen Rampe der Anschlussstelle Bovert der A 57, im Südwesten durch die westliche Begrenzung des Ivangsweges zwischen der Meerbuscher Straße und dem lvangsweg östlich des Hauses Meerbuscher Straße 223, Richtung Westen entlang der südlichen Begrenzung des lvangsweges,

§  im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 1417 und 1570, entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 1418 der Flur 3 der Gemarkung Osterath, in östlicher Richtung durch die südliche Begrenzung der Stadtbahnlinie Düsseldorf-Krefeld (Flurstück 162), in nördlicher Richtung entlang der westlichen Abgrenzung der für die K 9n benötigten Flächen inklusive Kompensationsflächen, in östlicher Richtung entlang der südlichen und östlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 277 und bis zur südlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 276 (Anschluss Kreisverkehr) sowie

§  im Osten durch die östliche Abgrenzung der für die K 9n benötigten Flächen inklusive südlich gelegener Kompensationsflächen östlich der A 57, westlich der A 57 an der östlichen Abgrenzung der für die K 9n benötigten Flächen inklusive Kompensationsflächen bis zur Meerbuscher Straße.

begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 281, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

den Bebauungsplans Nr. 281, Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp/ Kreisstrasse K9n / 2. Bauabschnitt aufzustellen,

 

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

-      Entwicklung von Wohnbauflächen

-      Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des 2.Teilabschnitts der Umgehungsstraße K9n

 

2.    Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 281, Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp/ Kreisstrasse K9n / 2. Bauabschnitt und seiner Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den vorliegenden, umweltbezogenen Informationen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


Auf Nachfrage der Bürgermeisterin erklärt Ratsherr Weyen, dass er sich nicht befangen fühle. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert daraufhin, dass die Verwaltung im Vorfeld der heutigen Sitzung Kontakt zu Ratsherrn Weyen gesucht habe, da man die Auffassung vertrete, dass Ratsherr Weyen, der in unmittelbarer Nachbarschaft des B-Plan-Bereiches Grundbesitz habe, hierdurch bei der Abstimmung befangen sei. Entsprechende Unterlagen habe man ihm zu kommen lassen. Sie bittet Herr Städt. Rechtsdirektor Dr. Saturra nochmals um Erläuterung der Rechtsauffassung der Verwaltung. Dieser führt aus, dass OVG Münster in einem ähnlich gelagerten Fall die Befangenheit bejaht habe. Grundsätzlich sei es angezeigt, in solchen Fällen Vorsicht walten zu lassen, es gelte den „bösen Schein“ zu vermeiden. Auch nach diesen Ausführungen erklärt sich Ratsherr Weyen für nicht befangen.

 

Der Rat stimmt daher über die Fragestellung der Befangenheit des Ratsherrn Weyen wie folgt ab.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU   

22

 

 

SPD    

8

 

1

FDP     

 

1

5

Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

5

UWG  

 

2

 

Die Linke/Piraten       

 

 

2

Bürgermeisterin         

1

 

 

Gesamt          

31

3

13

 

Ratsherr Weyen nimmt an den nachfolgenden Abstimmungen (siehe unter Abstimmungsergebnisse) nicht teil.


 

Abstimmungsergebnis: (zu 5.1 – Aufstellungsbeschluss)

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU   

22

 

 

SPD    

9

 

 

FDP     

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen

4

1

 

UWG  

 

2

 

Die Linke/Piraten       

 

2

 

Bürgermeisterin         

1

 

 

Gesamt          

36

11

 

 

Abstimmungsergebnis: (zu 5.2 – öffentliche Entwurfsauslegung)

 

einstimmig