Sitzung: 29.10.2019 Rat
Vorlage: FB4/0984/2019
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch
(BauGB) in
der derzeit gültigen Fassung für ein
Gebiet, das
§ Im Süden durch den Kreuzungsbereich der K 9n
mit der Meerbuscher Straße und südlich davon durch ein ca. 90 m langes
Teilstück der westlichen Rampe der Anschlussstelle Bovert der A 57, im
Südwesten durch die westliche Begrenzung des Ivangsweges zwischen der
Meerbuscher Straße und dem lvangsweg östlich des Hauses Meerbuscher Straße 223,
Richtung Westen entlang der südlichen Begrenzung des lvangsweges,
§ im Westen entlang der westlichen Grenzen der
Flurstücke 1417 und 1570, entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 1418 der
Flur 3 der Gemarkung Osterath, in östlicher Richtung durch die südliche
Begrenzung der Stadtbahnlinie Düsseldorf-Krefeld (Flurstück 162), in nördlicher
Richtung entlang der westlichen Abgrenzung der für die K 9n benötigten
Flächen inklusive Kompensationsflächen, in östlicher Richtung entlang der
südlichen und östlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 277 und bis zur
südlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 276 (Anschluss Kreisverkehr)
sowie
§ im Osten durch die östliche Abgrenzung der für die
K 9n benötigten Flächen inklusive südlich gelegener Kompensationsflächen
östlich der A 57, westlich der A 57 an der östlichen Abgrenzung der
für die K 9n benötigten Flächen inklusive Kompensationsflächen bis zur
Meerbuscher Straße.
begrenzt ist, maßgebend ist die
Festsetzung des räumlichen Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB im
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 281, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplans Nr. 281, Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp/
Kreisstrasse K9n / 2. Bauabschnitt aufzustellen,
der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
-
Entwicklung von Wohnbauflächen
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Umsetzung des 2.Teilabschnitts der Umgehungsstraße K9n
2. Beschluss der
öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 281, Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp/ Kreisstrasse K9n / 2.
Bauabschnitt und seiner Begründung
einschließlich Umweltbericht sowie den vorliegenden, umweltbezogenen
Informationen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
zu.
Auf
Nachfrage der Bürgermeisterin erklärt Ratsherr Weyen, dass er sich nicht
befangen fühle. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert daraufhin, dass die
Verwaltung im Vorfeld der heutigen Sitzung Kontakt zu Ratsherrn Weyen gesucht
habe, da man die Auffassung vertrete, dass Ratsherr Weyen, der in unmittelbarer
Nachbarschaft des B-Plan-Bereiches Grundbesitz habe, hierdurch bei der Abstimmung
befangen sei. Entsprechende Unterlagen habe man ihm zu kommen lassen. Sie
bittet Herr Städt. Rechtsdirektor Dr. Saturra nochmals um Erläuterung der
Rechtsauffassung der Verwaltung. Dieser führt aus, dass OVG Münster in einem
ähnlich gelagerten Fall die Befangenheit bejaht habe. Grundsätzlich sei es
angezeigt, in solchen Fällen Vorsicht walten zu lassen, es gelte den „bösen
Schein“ zu vermeiden. Auch nach diesen Ausführungen erklärt sich Ratsherr Weyen
für nicht befangen.
Der
Rat stimmt daher über die Fragestellung der Befangenheit des Ratsherrn Weyen
wie folgt ab.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
22 |
|
|
SPD |
8 |
|
1 |
FDP |
|
1 |
5 |
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
|
5 |
UWG |
|
2 |
|
Die
Linke/Piraten |
|
|
2 |
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
31 |
3 |
13 |
Ratsherr Weyen nimmt an den nachfolgenden Abstimmungen (siehe unter Abstimmungsergebnisse) nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
(zu 5.1 – Aufstellungsbeschluss)
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
22 |
|
|
SPD |
9 |
|
|
FDP |
|
6 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
4 |
1 |
|
UWG |
|
2 |
|
Die
Linke/Piraten |
|
2 |
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
36 |
11 |
|
Abstimmungsergebnis:
(zu 5.2 – öffentliche Entwurfsauslegung)
einstimmig