Sitzung: 12.11.2019 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB5/1027/2019
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden
wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche Straßen 21 %
d) Überörtliche Straßen 30 %
- Aus dem Betriebsergebnis 2016 werden die Überdeckung bei den
Anliegerstraßen zu 50% (5.124,93 ) €), bei den Überörtlichen Straßen
zu 50% (4.397,92 €) und bei den Fußgängerzonen zu 50% (296,37 €)
vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2017 fließen jeweils 50% der Überdeckung
bei den Innerörtlichen Straßen (-17.590,57 €), bei den Überörtlichen
Straßen (-4.625,71 €) kostensteigernd und 30% bei Anliegerstraßen
(4.904,18 €) kostensenkend in die Kalkulation 2020 ein. Vom
Betriebsergebnis 2018 fließen bei den Anliegerstraßen 30%
(6.132,40 €) und 50% bei den Überörtlichen Straßen (2.031,89 €)
kostensenkend und bei Innerörtlichen Straßen 30% (-4.784,93 €) und bei den
Fußgängerzonen 30% (-60,20 €) kostensteigernd in die Kalkulation 2020
ein.
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt
festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,48
€/m (2019: 1,76 €/m)
b) Fußgängerzonen 9,60
€/m (2019: 9,95 €/m)
c) Innerörtliche Straßen 5,74 €/m (2019: 5,77
€/m)
d) Überörtliche Straßen 4,87 €/m (2019: 4,86
€/m)
- Die XLI. Änderungssatzung (Anlage A) wird beschlossen.
Die Gebührenkalkulation (Anlage B) wird Bestandteil
des Beschlusses.
Auf die Frage von Ratsherrn Gabernig, ob eine einheitliche Gebühr für die Straßenreinigung sinnvoll sein könnte, antwortet Herr Unzeitig, dass die derzeitige Gebührenstaffelung gerechter sei. Zum einen werde die unterschiedliche Reinigungsleistung und zum anderen die Bedeutung der unterschiedlichen Straßenarten für die Allgemeinheit berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig