Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                     2 %

b)  Fußgängerzonen                                                  67 %

c)  Innerörtliche Straßen                                           21 %

d)  Überörtliche Straßen                                           30 %

 

  1. Aus dem Betriebsergebnis 2016 werden die Überdeckung bei den Anliegerstraßen zu 50% (5.124,93 ) €), bei den Überörtlichen Straßen zu 50% (4.397,92 €) und bei den Fußgängerzonen zu 50% (296,37 €) vorgetragen. Vom Betriebsergebnis 2017 fließen jeweils 50% der Überdeckung bei den Innerörtlichen Straßen (-17.590,57 €), bei den Überörtlichen Straßen (-4.625,71 €) kostensteigernd und 30% bei Anliegerstraßen (4.904,18 €) kostensenkend in die Kalkulation 2020 ein. Vom Betriebsergebnis 2018 fließen bei den Anliegerstraßen 30% (6.132,40 €) und 50% bei den Überörtlichen Straßen (2.031,89 €) kostensenkend und bei Innerörtlichen Straßen 30% (-4.784,93 €) und bei den Fußgängerzonen 30% (-60,20 €) kostensteigernd in die Kalkulation 2020 ein.

 

  1. Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                              1,48 €/m       (2019:    1,76 €/m)

b)  Fußgängerzonen                                            9,60 €/m       (2019:    9,95 €/m)

c)  Innerörtliche Straßen                                      5,74 €/m       (2019:    5,77 €/m)

d)  Überörtliche Straßen                                      4,87 €/m       (2019:    4,86 €/m)

 

 

  1. Die XLI. Änderungssatzung (Anlage A) wird beschlossen.

Die Gebührenkalkulation (Anlage B) wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Auf die Frage von Ratsherrn Gabernig, ob eine einheitliche Gebühr für die Straßenreinigung sinnvoll sein könnte, antwortet Herr Unzeitig, dass die derzeitige Gebührenstaffelung gerechter sei. Zum einen werde die unterschiedliche Reinigungsleistung und zum anderen die Bedeutung der unterschiedlichen Straßenarten für die Allgemeinheit berücksichtigt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig