Zur aktuellen Situation in Meerbusch berichtet Herr Maatz, dass zuletzt 50 Personen mit Wohnsitzauflage durch die Bezirksregierung zugewiesen worden seien. In der Regel erfolge eine Zuweisung nach einer telefonischen Absprache, sodass die Verwaltung die Möglichkeit habe, die Unterbringung der Personen in den städtischen Unterkünften vorzubereiten. Derzeit sei die Versorgung mit entsprechenden Unterkünften für Flüchtlinge in Meerbusch ausreichend. Die Schließung der Unterkunft in der Fröbelstraße könne man aktuell kompensieren, allerdings hätte man nach der Schließung wenig Reserven, falls eine Verschlechterung der Lage in den Herkunftsländern eintrete. (Weitere Details siehe Anlage 1).

 

Frau Maas erklärt, dass verschiedene gesetzliche Änderungen beschlossen wurden. So sei die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge inzwischen entfristet worden und  das „Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung“ böte einen Anspruch auf Beschäftigungserlaubnis für Arbeitgeber, die ausbilden. Letzteres sei eine große Hoffnung für ausbildungsinteressierte Flüchtlinge, dies habe sie auch im Rahmen der Sprechstunde des Integrationsrates im Pappkarton erfahren.

 

Frau Niegeloh erkundigt sich nach dem Stand der Wohnungsvermittlungen von Flüchtlingen in den  freien Wohnungsmarkt. Herr Maatz erläutert, dass hierfür Hilfestellung durch die Wohnungsnothilfe der Caritas Neuss erbracht werde, die durch die Stadt finanziert würde. Der Wohnungsmarkt in Meerbusch sei jedoch im passenden Preissegment angespannt und so sei es für Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage besonders schwierig, eine passende Wohnung zu finden.

 

Frau Maas appelliert an die politischen Parteien, hierfür geeigneten Wohnraum zu schaffen. Augenblicklich, so betont Herr Maatz, beschäftige sich die Politik intensiv mit diesem Thema.