Sitzung: 26.09.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Vorlage: FB4/402/2012
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften des Rates der Stadt folgt der Bürgeranregung zur Öffnung der
gemäß des Bebauungsplanes Nr. 211 B festgesetzten Schranke für den
allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Eine endgültige Entscheidung bleibt den Ergebnissen des aufzustellenden Masterplanes für den Ortskern von Osterath vorbehalten.
Ein Aufstellungsbeschluss für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 B kann somit dem Rat der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden.
Herr
Hüchtebrock erläutert die vorhandene planungsrechtliche Situation.
Sodann
erteilt der Vorsitzende das Wort dem Sprecher der Bürgerschaftsgruppe für die
Öffnung der Busschleuse Bommershöfer Weg.
Herr
Dr. Widura begründet die Bürgeranregung.
Sodann
erteilt der Vorsitzende das Wort dem Sprecher der Bürgerschaftsgruppe für die
Beibehaltung der Busschleuse Bommershöfer Weg.
Herr
Köllges begründet die Bürgeranregung.
Es
folgt eine intensive Diskussion des Pro und Kontra der Öffnung bzw.
Beibehaltung der Busschleuse.
Ratsherr
Schoenauer beantragt, die endgültige Entscheidung von den Empfehlungen des
Masterplanes abhängig zu machen, wobei er davon ausgehe, dass auch begleitende
Maßnahmen außerhalb des Masterplangebietes zum Tragen kommen können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig