Beschluss: einstimmig abgelehnt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt folgt der Bürgeranregung zur Öffnung der gemäß des Bebauungsplanes Nr. 211 B festgesetzten Schranke für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Eine endgültige Entscheidung bleibt den Ergebnissen des aufzustellenden Masterplanes für den Ortskern von Osterath vorbehalten.

Ein Aufstellungsbeschluss für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 B kann somit dem Rat der Stadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden.

 


Herr Hüchtebrock erläutert die vorhandene planungsrechtliche Situation.

Sodann erteilt der Vorsitzende das Wort dem Sprecher der Bürgerschaftsgruppe für die Öffnung der Busschleuse Bommershöfer Weg.

Herr Dr. Widura begründet die Bürgeranregung.

Sodann erteilt der Vorsitzende das Wort dem Sprecher der Bürgerschaftsgruppe für die Beibehaltung der Busschleuse Bommershöfer Weg.

Herr Köllges begründet die Bürgeranregung.

 

Es folgt eine intensive Diskussion des Pro und Kontra der Öffnung bzw. Beibehaltung der Busschleuse.

Ratsherr Schoenauer beantragt, die endgültige Entscheidung von den Empfehlungen des Masterplanes abhängig zu machen, wobei er davon ausgehe, dass auch begleitende Maßnahmen außerhalb des Masterplangebietes zum Tragen kommen können.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig

 


Abstimmungsergebnis:                     einstimmig