Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.    Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2020 wird auf 2,28 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2020 wird auf 0,96 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

2.    Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 zu 25%, das sind 61.141,40 €, kostenmindernd vorgetragen. Das Betriebsergebnis 2018 wird zu 20%, das sind 60.413,62 € kostenmindernd vorgetragen. Der Vortrag beläuft sich somit auf insgesamt 121.555,02 €.

3.    Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2016 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 50% (189.910,01 €). Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 wird zu 30% (89.356,03 €) Der Vortrag beläuft sich somit auf insgesamt 279.266,04 €.

4.    Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,69 € festgesetzt.

5.    Die XI. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.


Ratsherr Gabernig erklärt, dass er der Meinung sei, dass der kalkulatorische Zinssatz trotz der Senkung auf 5,56% noch zu hoch sei und formuliert folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Kalkulatorischen Zinssatz auf 5% festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

SPD

3

FDP

2

Bündnis 90/Die Grünen

2

UWG/Freie Wähler

1

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

Gesamt:

4

12

1

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig