Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXXIV. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschliessen.

Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2017 wird zu 50 % kostenmindernd vorgetragen. Die beigefügte Gebührenkalkulation 2020 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Ratsfrau Niegeloh fragt, ob die Abfallgebühren in etwa gleich bleiben könnten, wenn die Sammlung von Altglas und Altpapier anstatt in den Wertstoffcontainern in der einzelnen Haushalten vorgenommen würde und dann die Aufgabe der Containersammelstellen zu einer Verbesserung des Stadtbildes führen könnte. Frau Frey erklärt, dass die Sammlung von Altglas weiterhin in Container stattfinden müsste. Für die Reinigung der Containerstandorte erhalte die Stadt Meerbusch von der Dualen System Deutschland GmbH jährlich ca. 115.000 €. Dazu kommen Einnahmen für das Verwerten des in Containern eingesammelten Altpapiers. (Die Erlöse aus Verwertung des Altpapiers aus der blauen, gewerblichen Papiertonnen der Fa. Schönmackers, fließen nicht in den Gebührenhaushalt.) Vermutlich würde die Änderung des Sammelsystems während des laufenden Vertrages zur höheren Sammelkosten führen, da der Entsorger die Papiertonnen sicherlich nicht kostenlos zur Verfügung stellen würde. Insgesamt führe das demnach wahrscheinlich zu einer Gebührenerhöhung. Frau Frey berichtet, dass die Verschmutzung der Containerstandorte in Meerbusch an den meisten Stellen kein Problem darstelle. 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig