Beratendes Mitglied Hepner fragt nach der Höhe des Schadens, der durch die Zerstörung der Glasscheiben an einigen Wartehallen entstanden ist. Technischer Beigeordneter Assenmacher beziffert diesen auf 1.000 € pro Wartehalle. Diese Kosten trage die Allgemeinheit sofern kein Verursacher festgestellt werden könne.