Erster Beigeordneter Maatz berichtet davon, dass die Förderrichtlinie für das Landesprogramm Moderne Sportstätten ebenfalls veröffentlicht worden sei. Für die Jahre 2019 – 2022 erhalte die Stadt Meerbusch 748.490 €.  Wie schon in der Sitzung am 26.06.2019 erläutert wurde, richte sich das Förderprogramm vorrangig an Vereine mit eigenen Anlagen oder an solche, die ab der Antragsstellung noch ein Miet-/Pachtverhältnis mit mind. 10 jähriger Laufzeit haben und die per Vertrag zur Unterhaltung der Anlage an „Dach und Fach“ verpflichtet seien. Die Stadt Meerbusch könne erst dann Fördergelder aus diesem Programm beantragen, wenn absehbar sei, dass die Förderanträge der Vereine unterhalb der mögliche Fördersumme von 748.490 € liegen.

 

Nach ersten Interessensbekundungen werden voraussichtlich der TSV Meerbusch und Grün-Weiß-Rot Büderich Förderanträge stellen. Die Förderrichtlinie sehe vor, dass die Anträge möglichst im Benehmen mit der Kommune zu stellen seien.