Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt zu den Inhalten der Vorlage und dem Verfahren der Bezirksregierung hinsichtlich der Aufnahme weiterer Siedlungsflächen in den Regionalplan aus. Die Bezirksregierung habe den Antrag auf Fristverlängerung zur Stellungnahme abgelehnt, da die Änderung des Regionalplanes ein wesentliches kommunalpolitisches Thema sei, habe die Verwaltung keine vorläufige Stellungnahme abgeben wollen. Insofern erfolge die Beratung nunmehr direkt im Rat, ohne Vorberatung durch den Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

 

Zum Vorschlag der Bezirksregierung führt sie aus, dass für den Großraum Düsseldorf ein weiterhin steigender Bedarf an Wohnraum ausgemacht worden sei, dieser Bedarf könne durch die derzeit im Regionalplan ausgewiesenen Flächen nicht gedeckt werden. Für die Ausweisung weiterer Flächen im Regionalplan liege der Fokus auf der Schaffung von Siedlungsflächen entlang des schienengebundenen ÖPNV.

 

Der zusätzliche lokale Bedarf für Meerbusch werde von der Bezirksregierung mit 3.600 WE,  503 WE mehr als 2012 errechnet,   bis zum Jahre 2040 beziffert. Die nunmehr zur Beratung stehenden Flächen seien als zusätzliche Potentialflächen vorgesehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten zusätzliche Flächen nur als Potentialflächen ausgewiesen wwerden, sofern Flächen, die Inhalt des Wohnbaulandentwicklungsbeschlusses seien, nicht realisiert werden könnten. Durch die Aufnahme neuer Flächen in den Regionalplan solle keine über das Maß des Wohnbaulandentwicklungsbeschlusses hinausgehende Entwicklung erfolgen. Basierend auf den Vorschlägen der Bezirksregierung schlage die Verwaltung vor, zwei Flächen mit niedriger Potentialbewertung sowie eine Fläche mit Realisierungshemmnis nicht in die 1. Änderung des Regionalplanes aufzunehmen.

 

Ratsherr Damblon führt aus, dass der Rat im vergangenen Jahr eine Planzahl an Wohneinheiten zu moderatem Wachstum beschlossen habe. Das Angebot der Regionalplanung sei positiv, ein Abweichen von den beschlossenen Planzahlen jedoch nicht sinnvoll. Die vorgeschlagenen Flächen böten jedoch Alternativoptionen, um die hohe Qualität der Bebauung mit vielen Grünanteilen und vernünftiger Auslastung der Infrastruktur sicherzustellen.

 

Ratsherr Peters übt Kritik am Vorgehen der Bezirksregierung zur Verweigerung der Fristverlängerung. Die von dort prognostizierten, notwendigen 500 WE zusätzlich in Meerbusch könnten durch Innenverdichtung ohne das Ausweisen weiterer Siedlungsflächen erreicht werden.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass der enorme Bedarf an Wohnraum bestünde, dies jedoch im Spannungsfeld zum notwendigen Freiraum- und Klimaschutz stünde. Eine künstliche Verknappung von Flächen sorge aber für eine weitere Verteuerung des Wohnraumes.

 

Ratsherr Rettig merkt an, dass eine Nachvollziehbarkeit des Siedlungsmonitorings der Bezirksregierung nicht möglich sei. Der Kriterienkatalog sei nicht nachvollziehbar, das Thema Umwelt beispielsweise sei unterrepräsentiert. Zudem sei eine reine Betrachtung des Raumes Düsseldorf nicht zielführend, schließlich gebe es in Teilen des Ruhrgebietes massive Leerstände im Wohnungsbau, die genutzt werden könnten. Der ÖPNV, wie auch die weitere Infrastruktur böten nicht ausreichend Kapazitäten und seien vor der weiteren Siedlungsentwicklung auszubauen. Zudem würden in Meerbusch größere Flächenbedarfe nötig, da die Stadt nur mit 20 WE pro Hektar rechne, die Bezirksregierung jedoch mit 35. Unter diesen Aspekten würden die gegebenen Vorschläge abgelehnt.

 

Ratsherr Weyen führt ebenso aus, dass die Infrastruktur für weitere Siedlungsentwicklung nicht ausreiche.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage verdeutlicht nochmals, dass die Verwaltung ebenso keine zusätzliche Aufsiedlung beabsichtige.

 

Ratsherr M. Becker führt aus, dass bis auf eine Fläche keine Zustimmung erfolge, da die Stadt Meerbusch nicht für eine verkorkste Wohnungsbaupolitik der Stadt Düsseldorf geradestehen müsse.

 

Über die Vorschläge zur Berücksichtigung der zur Disposition stehenden Potentialflächen wird im Folgenden einzeln abgestimmt.