Beschluss:

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1)  Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung für ein Gebiet, das

 

-      Im Süden durch den Kreuzungsbereich der K 9n mit der Meerbuscher Straße und südlich davon durch ein ca. 90 m langes Teilstück der westlichen Rampe der Anschlussstelle Bovert der A 57, im Südwesten durch die westliche Begrenzung des Ivangsweges zwischen der Meerbuscher Straße und dem lvangsweg östlich des Hauses Meerbuscher Straße 223, Richtung Westen entlang der südlichen Begrenzung des lvangsweges,

-      im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 1417 und 1570, entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 1418 der Flur 3 der Gemarkung Osterath, in östlicher Richtung durch die südliche Begrenzung der Stadtbahnlinie Düsseldorf-Krefeld (Flurstück 162), in nördlicher Richtung entlang der westlichen Abgrenzung der für die K 9n benötigten Flächen inklusive Kompensationsflächen, in östlicher Richtung entlang der südlichen und östlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 277 und bis zur südlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 276 (Anschluss Kreisverkehr) sowie

-      im Osten durch die östliche Abgrenzung der für die K 9n benötigten Flächen inklusive südlich gelegener Kompensationsflächen östlich der A 57, westlich der A 57 an der östlichen Abgrenzung der für die K 9n benötigten Flächen inklusive Kompensationsflächen bis zur Meerbuscher Straße.

 

begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 281, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

den Bebauungsplans Nr. 281, Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp/ Kreisstrasse K9n / 2. Bauabschnitt aufzustellen,

 

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

-      Entwicklung von Wohnbauflächen

-      Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des 2.Teilabschnitts der Umgehungsstraße K9n

 

 

2.    Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 281, Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp/ Kreisstrasse K9n / 2. Bauabschnitt und seiner Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den vorliegenden, umweltbezogenen Informationen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


Der Tagesordnungspunkt 3 wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 2 beraten.


Abstimmungsergebnis: Aufstellungsbeschluss

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

13

4

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Öffentliche Entwurfsauslegung

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

17

0

0