Sitzung: 01.10.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/0984/2019
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen
Fassung für ein Gebiet, das
-
Im Süden durch den Kreuzungsbereich der K 9n mit
der Meerbuscher Straße und südlich davon durch ein ca. 90 m langes
Teilstück der westlichen Rampe der Anschlussstelle Bovert der A 57, im
Südwesten durch die westliche Begrenzung des Ivangsweges zwischen der
Meerbuscher Straße und dem lvangsweg östlich des Hauses Meerbuscher Straße 223,
Richtung Westen entlang der südlichen Begrenzung des lvangsweges,
-
im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke
1417 und 1570, entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 1418 der Flur 3 der
Gemarkung Osterath, in östlicher Richtung durch die südliche Begrenzung der
Stadtbahnlinie Düsseldorf-Krefeld (Flurstück 162), in nördlicher Richtung
entlang der westlichen Abgrenzung der für die K 9n benötigten Flächen
inklusive Kompensationsflächen, in östlicher Richtung entlang der südlichen und
östlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 277 und bis zur südlichen Grenze
des Bebauungsplanes Nr. 276 (Anschluss Kreisverkehr) sowie
-
im Osten durch die östliche Abgrenzung der für die
K 9n benötigten Flächen inklusive südlich gelegener Kompensationsflächen
östlich der A 57, westlich der A 57 an der östlichen Abgrenzung der
für die K 9n benötigten Flächen inklusive Kompensationsflächen bis zur
Meerbuscher Straße.
begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 281, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplans Nr. 281, Meerbusch-Osterath,
Auf dem Kamp/ Kreisstrasse K9n / 2. Bauabschnitt aufzustellen,
der vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
-
Entwicklung
von Wohnbauflächen
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des 2.Teilabschnitts der
Umgehungsstraße K9n
2. Beschluss der
öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 281, Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp/
Kreisstrasse K9n / 2. Bauabschnitt und seiner Begründung einschließlich
Umweltbericht sowie den vorliegenden, umweltbezogenen Informationen für die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Der Tagesordnungspunkt 3 wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 2 beraten.
Abstimmungsergebnis:
Aufstellungsbeschluss
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
13 |
4 |
0 |
Abstimmungsergebnis:
Öffentliche Entwurfsauslegung
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
17 |
0 |
0 |