Beschluss:

 

1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,

 

für ein Gebiet, das

 

-      Im Norden durch die Straßenverkehrsfläche der geplanten K 9n,

-      im Westen durch die Böschungsbereiche der Bundesautobahn A 57,

-      im Süden durch die Grenze zwischen den Flurstücken 885 und 1420 Flur 3 Gemarkung Osterath sowie der Grenze zwischen den Flurstücken 160 Flur 10 und 68 Flur 20 Gemarkung Strümp und

-      im Osten durch die Grenze zwischen den Flurstücken 160 Flur 10 und 70 Flur 20 Gemarkung Strümp,

 

begrenzt ist, maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des Entwurfes der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die 115. Änderung des Flächennutzungsplans ‚Auf dem Kamp / Kreisstraße K 9n / 2. Bauabschnitt‘, die vorrangig folgende Planungszeile zur  Grundlage haben soll:

 

-      Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft

 

 

2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf 115. Änderung des Flächennutzungsplans ‚Auf dem Kamp / Kreisstraße K 9n / 2. Bauabschnitt‘ und seiner Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den vorliegenden, umweltbezogenen Informationen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


Der Tagesordnungspunkte 2 (115. Änderung des Flächennutzungsplans, „Auf dem Kamp/Kreisstraße K9n/2. Bauabschnitt“) und 3 (Bebauungsplan Nr. 281 Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp/Kreisstraße K9n/2. Bauabschnitt) werden zusammen beraten.

 

Die Gutachter stellen die wesentlichen Aspekte der jeweiligen Gutachten in kurzen Vorträgen dar.

 

Die Vorträge werden als Anlagen der Niederschrift beigefügt.

 

Ratsherr Rettig fragt, warum in dem Verkehrsgutachten  sowohl   DTV als auch DTV (W5)  Werte berücksichtigt worden sind.

 

Herr Dr. Baier weist darauf hin, dass die  DTV-Werte für die Luft-und Lärmberechnung erforderlich und damit für die Umweltbewertung von Bedeutung sind. Die DTV (W5)  Werte betrachten den werktäglichen Verkehr zwischen Montag und Freitag und sind somit für die verkehrliche Bewertung relevant.

 

Ratsherr Rettig fragt, wie hoch die Kosten für eine Lärmschutzwand an der Autobahn sein werden.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass mit Kosten in Höhe von  900.000 € zu rechnen sei.

 

Ratsherr Rettig fragt, warum die Messwertstation in Düsseldorf-Lörick als repräsentative Messstation herangezogen wurde.

 

Herr Streuber erläutert, dass  die Messwertstation in Düsseldorf-Lörick  im Gegensatz zu anderen Messwertstationen alle Schadstoffe messen kann und sehr nahe gelegen zu Meerbusch ist.

 

Ratsherr Weyen fragt, warum  nicht ein Ausgleich der Bäume erfolgt, wo jetzt bereits Waldfläche vorhanden ist. Dadurch wird das Brutgebiet der Feldlerche versetzt und sie muss nicht umsiedeln.

 

Herr Hamann erklärt, dass davon ausgegangen wird, dass die Feldlerche das Gebiet nicht wegen der Bäume räumen, sondern weil dort die Straße gebaut wird.

 

Ratsherr  Weyen fragt nach, warum die Gemarkung Latum als Ausgleichsfläche gewählt wurde.

 

Frau Steffens erklärt, dass die Stadt Meerbusch sich ein Ökokonto vorhält, in dem sie schon Maßnahmen angelegt hat aus dem abgebucht werden kann oder neue Maßnahmen angelegt werden können. Diese Flächen wurden auch politisch so beschlossen.

 

Ratsherr Wagner merkt an, dass durch die K 9n mehr Lärm, mehr Immissionen und mehr Verkehr entstehen würden und damit insbesondere vor dem Kontext des Klimakonzeptes die K9n abzulehnen ist.

 

Ratsherr Rettig weist darauf hin, dass der Bebauungsplan Nr. 281 auch ohne die K9n aufgestellt werden kann.  Die FDP-Fraktion wird den Aufstellungsbeschlüssen der Bebauungsplan Nr. 281 und der 115. Änderung des Flächennutzungsplans nicht zustimmen, der öffentlichen Entwurfsauslegung dagegen schon.

 

Ratsherr Weyen  merkt an, dass die K9n und das Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 281 nicht notwendig sind. Die UWG/Freie Wähler Fraktion wird die Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 281 und der 115. Änderung des Flächennutzungsplans ablehnen.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes  erklärt, dass die SPD-Fraktion den Aufstellungsbeschlüssen der Bebauungsplan Nr. 281 und der 115. Änderung des Flächennutzungsplans  zustimmen wird. Sie betont den Aspekt der Verkehrsentlastung  des Ortsteils Strümp, insbesondere der Straßen  „Am Strümper Busch“ und „Strümper Straße“.

 

Ratsherr Peters erläutert, dass  die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den  Aufstellungsbeschlüssen der Bebauungsplan Nr. 281 und der 115. Änderung des Flächennutzungsplans  zustimmen wird, mit der Einschränkung, dass die K9n keine Straße für Lastwagen zum Krefelder Hafen wird. Er begrüßt es, dass südlich der K9n keine weitere bauliche Entwicklung erfolgen solle.

 

Ratsherr Schoenauer weist darauf hin, dass sich eine Grundsatzdiskussion über den Bau der K9n in seinen Augen erübrige, da diese bereits politisch beschlossen worden sei. Die CDU-Fraktion stimmt den Aufstellungsbeschlüssen der Bebauungsplan Nr. 281 und der 115. Änderung des Flächennutzungsplans zu.


Abstimmungsergebnis: Aufstellungsbeschluss

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

13

4

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Öffentliche Entwurfsauslegung

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

17

0

0