Sitzung: 01.10.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/0995/2019
Beschluss:
1.
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem
Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,
für ein Gebiet, das
- Im Norden durch die Straßenverkehrsfläche der geplanten K 9n,
- im Westen durch die Böschungsbereiche der Bundesautobahn A 57,
- im Süden durch die Grenze zwischen den Flurstücken 885 und 1420 Flur 3 Gemarkung Osterath sowie der Grenze zwischen den Flurstücken 160 Flur 10 und 68 Flur 20 Gemarkung Strümp und
- im Osten durch die Grenze zwischen den Flurstücken 160 Flur 10 und 70 Flur 20 Gemarkung Strümp,
begrenzt ist, maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des Entwurfes der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die 115. Änderung des Flächennutzungsplans ‚Auf dem Kamp / Kreisstraße K 9n / 2. Bauabschnitt‘, die vorrangig folgende Planungszeile zur Grundlage haben soll:
- Darstellung von Flächen für die Forstwirtschaft
2.
Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf 115. Änderung des
Flächennutzungsplans ‚Auf dem Kamp / Kreisstraße K 9n / 2. Bauabschnitt‘ und seiner Begründung
einschließlich Umweltbericht sowie den vorliegenden, umweltbezogenen
Informationen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
zu.
Der
Tagesordnungspunkte 2 (115. Änderung des Flächennutzungsplans, „Auf dem
Kamp/Kreisstraße K9n/2. Bauabschnitt“) und 3 (Bebauungsplan Nr. 281
Meerbusch-Osterath, Auf dem Kamp/Kreisstraße K9n/2. Bauabschnitt) werden
zusammen beraten.
Die
Gutachter stellen die wesentlichen Aspekte der jeweiligen Gutachten in kurzen
Vorträgen dar.
Die
Vorträge werden als Anlagen der Niederschrift beigefügt.
Ratsherr
Rettig fragt, warum in dem Verkehrsgutachten
sowohl DTV als auch DTV (W5) Werte berücksichtigt worden sind.
Herr
Dr. Baier weist darauf hin, dass die
DTV-Werte für die Luft-und Lärmberechnung erforderlich und damit für die
Umweltbewertung von Bedeutung sind. Die DTV (W5) Werte betrachten den werktäglichen
Verkehr zwischen Montag und Freitag und sind somit für die verkehrliche
Bewertung relevant.
Ratsherr
Rettig fragt, wie hoch die Kosten für eine Lärmschutzwand an der Autobahn sein
werden.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass mit Kosten in Höhe von 900.000 € zu rechnen sei.
Ratsherr
Rettig fragt, warum die Messwertstation in Düsseldorf-Lörick als repräsentative
Messstation herangezogen wurde.
Herr
Streuber erläutert, dass die
Messwertstation in Düsseldorf-Lörick im
Gegensatz zu anderen Messwertstationen alle Schadstoffe messen kann und sehr
nahe gelegen zu Meerbusch ist.
Ratsherr
Weyen fragt, warum nicht ein Ausgleich
der Bäume erfolgt, wo jetzt bereits Waldfläche vorhanden ist. Dadurch wird das
Brutgebiet der Feldlerche versetzt und sie muss nicht umsiedeln.
Herr
Hamann erklärt, dass davon ausgegangen wird, dass die Feldlerche das Gebiet
nicht wegen der Bäume räumen, sondern weil dort die Straße gebaut wird.
Ratsherr Weyen fragt nach, warum die Gemarkung Latum
als Ausgleichsfläche gewählt wurde.
Frau
Steffens erklärt, dass die Stadt Meerbusch sich ein Ökokonto vorhält, in dem
sie schon Maßnahmen angelegt hat aus dem abgebucht werden kann oder neue
Maßnahmen angelegt werden können. Diese Flächen wurden auch politisch so
beschlossen.
Ratsherr
Wagner merkt an, dass durch die K 9n mehr Lärm, mehr Immissionen und mehr
Verkehr entstehen würden und damit insbesondere vor dem Kontext des
Klimakonzeptes die K9n abzulehnen ist.
Ratsherr
Rettig weist darauf hin, dass der Bebauungsplan Nr. 281 auch ohne die K9n
aufgestellt werden kann. Die
FDP-Fraktion wird den Aufstellungsbeschlüssen der Bebauungsplan Nr. 281 und der
115. Änderung des Flächennutzungsplans nicht zustimmen, der öffentlichen
Entwurfsauslegung dagegen schon.
Ratsherr
Weyen merkt an, dass die K9n und das
Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 281 nicht notwendig sind. Die UWG/Freie Wähler
Fraktion wird die Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 281 und der 115.
Änderung des Flächennutzungsplans ablehnen.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes erklärt, dass die
SPD-Fraktion den Aufstellungsbeschlüssen der Bebauungsplan Nr. 281 und der 115.
Änderung des Flächennutzungsplans
zustimmen wird. Sie betont den Aspekt der Verkehrsentlastung des Ortsteils Strümp, insbesondere der
Straßen „Am Strümper Busch“ und
„Strümper Straße“.
Ratsherr
Peters erläutert, dass die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen den
Aufstellungsbeschlüssen der Bebauungsplan Nr. 281 und der 115. Änderung
des Flächennutzungsplans zustimmen wird,
mit der Einschränkung, dass die K9n keine Straße für Lastwagen zum Krefelder
Hafen wird. Er begrüßt es, dass südlich der K9n keine weitere bauliche
Entwicklung erfolgen solle.
Ratsherr Schoenauer weist darauf hin, dass sich eine Grundsatzdiskussion über den Bau der K9n in seinen Augen erübrige, da diese bereits politisch beschlossen worden sei. Die CDU-Fraktion stimmt den Aufstellungsbeschlüssen der Bebauungsplan Nr. 281 und der 115. Änderung des Flächennutzungsplans zu.
Abstimmungsergebnis:
Aufstellungsbeschluss
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
13 |
4 |
0 |
Abstimmungsergebnis:
Öffentliche Entwurfsauslegung
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
17 |
0 |
0 |