Sitzung: 03.09.2019 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Frau
Steffens stellt das Bauvorhaben anhand der eingereichten Pläne vor.
Der
Bauherr möchte ein 2-geschossiges Wohnhaus mit Zeltdach realisieren. Der
Gebäudekörper fügt sich in Art und Bauweise grundsätzlich ein, liegt aber mit
ca. 20 cm über der maßgeblich prägenden Höhe der Umgebung.
Der
Ausschuss sieht insbesondere die Zweigeschossigkeit als kritisch an, da in der
Umgebung nur eingeschossige Gebäude mit Satteldach vorhanden sind.
Die
Verwaltung weist darauf hin; dass die Geschossigkeit kein Einfügekriterium im
Sinne des § 34 BauGB ist, sondern nur die Höhe der Gebäude. Die hier zu diskutierende
Höhe könne durch eine andere Wahl des Materials auf das zulässige Maß reduziert
werden.
Der
Ausschuss betont nochmal, dass es ihm grundsätzlich um das äußere
Erscheinungsbild der Zweigeschossigkeit gehe und deshalb dem Bauvorhaben in der
eingereichten Form nicht zustimmen könne. Er beauftragt die Verwaltung hierzu
weitere Gespräche mit dem Bauherrn zu führen.