Frau Steffens stellt das Bauvorhaben anhand der eingereichten Pläne vor.

 

Der Bauherr möchte ein Wohngebäude mit oberirdischen Stellplätzen errichten. Das Vorhaben fügt sich planungsrechtlich in die Umgebung ein, allerdings wird die Stellplatzsituation kritisch bewertet. Dies ist dem Bauherrn mitgeteilt worden; ebenso die Anregung eine Tiefgarage zu planen, um eine städtebauliche Qualität für Grundstück selber, aber auch für die Umgebung zu erreichen. Der Bauherr hat daraufhin eine neue Planung eingereicht. Diese sieht aber weiterhin nur oberirdische Stellplätze vor.

 

Der Ausschuss teilt die Bedenken der Verwaltung, zumal das Gelände nicht auf Straßenniveau liege und ein erhöhtes Gefahrenpotential durch Schulweg und Kreuzungsbereich bestehe und beauftragt die Verwaltung, erneut das Gespräch mit dem Investor zu suchen und ggf. einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.