Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Rates verweist die Bürgeranregungen gemäß § 24 GO NRW an den Ausschuss für Planung und Liegenschaften mit der Empfehlung, über die im Rahmen der Anträge vorgebrachten Anregungen zu entscheiden.

 


Bürgermeister Spindler erläutert das Verfahren und die Zuständigkeit des Planungsausschusses, der in seiner Sitzung am 26.09.2012 in der  Angelegenheit entscheiden soll.

Die anwesenden Petenten verzichten auf eine Begründung ihres Antrages in der heutigen Sitzung und erklären, diese in der Sitzung des Planungsausschusses vorzubringen


Abstimmungsergebnis:

einstimmig