Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet über das von Amprion nunmehr geänderte  Verfahren, den Konverterstandort nicht im Planfeststellungsverfahren für die Leitung mitdurch die Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen sondern einen Antrag beim Rhein-Kreis Neuss auf Genehmigung nach dem Bimsch im vereinfachten Verfahren, also ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gestellt habe. Vertreter der Fa. Amprion seien  in die nächste Ratssitzung eingeladen, um dort auch gegenüber dem Rat die Verfahrensänderung zu begründen und die Anlage für den beantragten Standort visualisiert darzustellen. 

 

Der Leiter des Büros Bürgermeisterin und Justitiariat, Herr Dr. Saturra erläutert das beantragte Verfahren hinsichtlich der Konsequenzen sowie die rechtlichen Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, dass der für die Stadt tätige Fachanwalt beauftragt worden sei zu prüfen, ob eine Anlage dieser Größenordnung überhaupt in einem vereinfachten Verfahren möglich sei und ob die Bundesfachplanung, in der die Anbindungsleitung zum Konverter dargestellt werde, juristisch angegriffen werden könne. 

 

Zum vorliegenden Antrag der UWG führt sie aus, dass die Stadt seit Beginn des Verfahrens der Standortsuche alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft  habe, den Standort Osterath zu verhindern. Jetzt den Eindruck zu erwecken, es gebe keine Strategie, verkenne die bisherigen Aktivitäten, über die im übrigen regelmäßig im Ältestenrat, Haupt- und Finanzausschuss  und Rat berichtet worden sei. Dies beinhalte auch, Klagen von Privatpersonen zur Geltendmachung von Rechten, die die Stadt als juristische Person nicht vorbringen könne, zu unterstützen, wenn diese Aussicht auf Erfolg haben könnten. Der Antrag der UWG sei populitisch und wolle offensichtlich den Eindruck vermitteln,  dass Politik und Verwaltung nicht ausreichend tätig geworden sei. 

 

Ratsherr Weyen führt aus, dass der Antrag in der Annahme gestellt worden sei, dass keine  rechtlichen Mittel durch die Stadt genutzt werden könnten. Er ist der Auffassung, dass durch den im Entwurf des Landesplanungsgesetzes vorgesehenen  Wegfall des Einvernehmens die Dreiecksfläche realisiert werden könnte.

 

Herr Dr. Saturra erläutert, dass das Landesplanungsgesetz erst in einer Entwurfsfassung in den Landtag eingebracht worden sei. Die Beratungen sowie eine letztliche Beschlussfassung dauerten  noch mehrere Monate. Darüber hinaus sei es – ungeachtet des Verfahrens – Aufgabe des Anlagenbetreibers (Amprion), das Zielabweichungsverfahren für die Dreiecksfläche zu beantragen. Davon könne aufgrund des eingereichten Genehmigungsantrages sowie den Ausführungen hinsichtlich des zeitlichen Aspektes für die Realisierung nicht ausgegangen werden. Ein Vorgehen gegen den Antrag nach BImSchG könne zugleich zur Folge haben, dass bei einer gerichtlichen Entscheidung gegen die Rechtmäßigkeit dieses Antragsweges auch ein reines Baugenehmigungsverfahren ausreichend sein könnte, was nicht im Sinne Meerbuschs sei. Insofern sei abzuwägen und genau zu prüfen, welche weiteren Schritte sinnvoll seien.

 

Auf Nachfrage erläutert er weiter, dass für den Fall, dass die Stadt als Baugenehmigungsbehörde im Rahmen des beantragten Genehmigungsverfahrens nach BImSch das Einvernehmen verweigern würde,  durch den Rhein-Kreis Neuss ersetzt werden könne.

 

Es herrscht interfraktionelle Einigkeit, dass der Antrag der UWG-Fraktion wenig zielführend sei und hinsichtlich der Anstrengungen von Rat und Verwaltung ein vollkommen falsches Bild vermittle.

 

Sodann zieht Ratsherr Weyen den Antrag für die UWG-Fraktion zurück. Er beantragt nunmehr die Verwaltung zu beauftragen, eine Beschleunigung in der Erstellung und Beschlussfassung zum Landesplanungsgesetz beim Land zu erwirken.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

 

23

 

SPD                                     

 

8

 

FDP                                     

5

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

UWG                                   

3

 

 

Die Linke/Piraten                

2

 

Bürgermeisterin                  

 

1

 

Gesamt                               

3

45