Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, das Erwin-Heerich-Haus in Osterath um einen Archivtrakt auszubauen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung zu erstellen. Der Ausbau soll so rechtzeitig fertigstellt werden, dass die freiwerdenden Räumlichkeiten am bisherigen Standort des Stadtarchivs ab dem Schuljahr 2021/22 für schulische Zwecke der Adam-Riese-Schule genutzt werden können. Die Entscheidung über die Betriebsträgerschaft wird in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt.

 


Zur Beratung des Tagesordnungspunktes sind Herr Kreiskulturdezernent Lonnes sowie der Leiter der Kreisarchives, Herr Dr. Schröder, anwesend.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt zu den Inhalten der Vorlage aus. Sie weist auf die Notwendigkeit des zeitnahen Ausbaus der Schulkapazitäten an der Adam-Riese-Schule aufgrund steigender Schülerzahlen und mangelnder Alternativen im Bereich der anderen Büdericher Grundschulen hin. Nach der erfolgten Prüfung hinsichtlich möglicher Räumlichkeiten in Meerbusch für das aus der Adam-Riese-Schule auszulagernde Stadtarchiv käme als geeignetste Lösung eine Anbindung an den zugehörigen Servicebereich Zentrale Dienste auf dem Gelände des Erwin-Heerich-Hauses in Betracht. Neben der Frage der räumlichen Unterbringung erachte sie aus personellen Gründen aber auch aufgrund der Möglichkeiten, ohne eigene finanzielle Aufwendungen  für teure techn. Einrichtungen tätigen zu müssen, eine Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss für sinnvoll. Aufgrund des vorliegenden Angebotes würde diese je nach Variante zu einer Kosteneinsparung von 120.000 € bis  71.000 € /jährlich führen.

 

Herr Lonnes erläutert, dass die Übernahme des Stadtarchivs der Stadt Meerbusch im Jahr 2020 durch den Rhein-Kreis Neuss an den Standort des Kreisarchivs möglich sei, genauso möglich sei allerdings der Betrieb einer Außenstelle des Kreisarchivs am Standort Meerbusch. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolge durch den Kreis im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Auftrag der Stadt, die deshalb auch Herr des Verfahrens bleibe. Synergieeffekte entstünden insbesondere aufgrund der besseren personellen Ausstattung des Kreisarchivs, welches heute schon für die Städte Dormagen, Grevenbroich und Jüchen sowie die Gemeinde Rommerskirchen tätig sei, die Vorhaltung von hochwertiger Archivtechnik, Kostenreduzierungsmöglichkeiten im Bereich des Erwerbs von Lizenzen, die im Eigenbetrieb selbst erworben werden könnten.  Aufgrund der  größeren personellen Besetzung  könnten Ausfälle kompensiert werden, was in Meerbusch mit nur 1.5 Mitarbeitern kaum möglich sei. Eine  regelmäßige Öffnung des Archives würde wie bisher gewährleistet. Durch das Zusammenschalten digitaler Inhalte und Findbücher mit dem Kreisarchiv erfolge  eine Qualitäts- und Angebotsverbesserung für die Nutzer.

 

Ratsherr Damblon führt aus, dass eine Verlagerung des Archives aus den Räumen der Adam-Riese-Schule unumgänglich sei. Auch sei eine interkommunale Zusammenarbeit zur Nutzung der Synergien und Kostenreduktion sinnvoll. Durch den Verbleib des Archivgutes im städtischen Eigentum sowie den Verbleib des Standortes im Stadtgebiet seien keine Identitäts- oder Qualitätsverluste zu befürchten.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes teilt die Notwendigkeit der Auslagerung, eine Kooperation mit dem Kreis sieht sie allerdings kritisch und befürchtet, dass ein Identitätsverlust eintreten würde, wenn das städt. Archiv nicht mit eigenem Personal weiterbetrieben würde. 

 

Herr Lonnes führt hierzu aus, dass die personelle Besetzung entsprechend den Anforderungen mit 1,58 Stellen vorgesehen sei. Hierzu zähle ein ausgebildeter Archivar und eine Hiklfskraft, der ständige Dienstort der Mitarbeiter/innen sei Meerbusch. Lediglich zur Kompensation von Ausfällen und Sicherstellung der Öffnung würde ggfs. Personal anderer Standorte einbezogen, eine mangelnde Identifikation könne jedoch ausgeschlossen werden.

 

Ratsherr Peters stimmt der räumlichen Verlagerung des Stadtarchivs zu, der Betrieb des Archivs solle aber weiterhin durch die Stadt erfolgen. Er moniert genau wie Ratsherr Rettig, dass das Kostenangebot des RK Neuss nicht nachvollziehbar sei.   Offensichtlich würden nicht alle Kostenpositionen weitergegeben und damit Archivkosten für Kommunen aus dem Kreishaushalt finanziert.

 

Herr Dr. Schröder nimmt nochmals auf die Synergien Bezug. Ein wesentlicher Vorteil sei, dass sich die Kreismitarbeiter auf bestimmte Archivaufgaben spezialisiert hätten und damit die Qualität der archivischen Arbeit steige. Die Vorhaltung von teurer Spezialtechnik an einem Standort ermögliche es, Sicherungsmaßnahmen durchzuführen und Archivgut vor dem Verfall zu retten.  Die Vereinigung von Datenbanken und Recherchemöglichkeiten eröffne im Rahmen einer Trägerschaft durch den Kreis deutlich weitreichendere Zugriffe auf Archivalien.   Herr Lonnes nimmt noch einmal Stellung zum Kostenangebot.  Die Darstellung der Kosten sei sachgerecht anhand der tatsächlichen Aufwendungen erfolgt und entspreche den Abrechnungsmodalitäten für die übrigen kreisangehörigen Kommunen;  die Kreisumlage sei nicht zweckgebunden.

 

Ratsherr Neuhausen regt an, von der Rückgabe des Kirchenarchivs von St. Stephanus an das  Bistum Aachen abzusehen. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert hierzu, dass dies im Rahmen der vertraglichen Regelung festgelegt werden könne.

 

Ratsherr Becker beantragt, aus Gründen der Dringlichkeit der Lösung der schulischen Probleme heute nur einen Teilbeschluss zu fassen und die Entscheidung  zur Übertragung an den Kreis zu vertagen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig