Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, zur Absicherung des parallel zur Uerdinger Straße in Höhe der Anschlussstelle zur A 44 verlaufenden Geh- und Radweges zwei Leitplankenabschnitte zu montieren.

 


Ratsherr F.J. Jürgens formuliert für die CDU-Fraktion den Antrag, anstelle der von der Verwaltung vorgeschlagenen Absperrschranken Leitplanken, wie als Alternative 2 in der Beratungsvorlage beschrieben, zu errichten. Technischer Beigeordneter Assenmacher vertritt die Meinung, dass die Absperrschranken als Warnschilder an dieser Stelle ausreichen, da es sich nicht um einen Gefahrenpunkt handele. Eine Pflicht zur Herstellung von Leitplanken an die ser Stelle sei laut Straßen NRW nicht gegeben. Ähnliche Verkehrssituationen finde man auch an anderen Stellen im Stadtgebiet. Im Übrigen werde der Verkehr an dieser Stelle auch durch Lichtsignalanlagen geregelt und damit verlangsamt. Ratsherr Schönauer betont, dass es um die Sicherung eines Schulweges gehe. Ein Bus oder ein LKW könne bei Glatteis auf den Radweg rutschen und würde durch die Absperrschranken nicht gebremst. Es ginge lediglich um die Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor Bau des Autobahnanschlusses gewesen sei.

 

Ratsherr Gabernig ist der Meinung, dass ein 30t LKW auch durch eine Leitplanke nicht aufgehalten werde. Er hält die Leitplanken für unnötig, da es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handele. Dem schließt sich sachkundiger Bürger Wagner an.

 

Ratsfrau Niegeloh erklärt sich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden. Damit könne auch ein verbotswidriges Wenden an dieser Stelle verhindert werden. Die Schranken seien außerdem einen geeigneter Hinweis auf den stark befahrenen Radweg.

 

Ratsfrau Pricken erkundigt sich nach dem Unterschied der Befestigung beider Alternativen. Auch die Absperrschranken müssten doch im Boden verankert werden. Deshalb könne man an dieser Stelle doch genauso gut Leitplanken aufbauen. Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass für die Leitplanken gewöhnlich  eine Rammtiefe  von 80-90 cm nötig sei. Dieses sei bei den vorhandenen Leitungstrassen jedoch nicht möglich. Bei den Absperrschranken reichen 30-40 cm Gründungstiefe. Würden Leitplanken trotzdem favorisiert, müssten auch diese mit der maximal möglichen Gründungstiefe von 30-40 cm auskommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

 

3

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

 

1

 

Gesamt:

10

7

0