Sitzung: 17.09.2019 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7
Vorlage: FB5/1005/2019
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, zur Absicherung des
parallel zur Uerdinger Straße in Höhe der Anschlussstelle zur A 44 verlaufenden
Geh- und Radweges zwei Leitplankenabschnitte zu montieren.
Ratsherr
F.J. Jürgens formuliert für die CDU-Fraktion den Antrag, anstelle der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Absperrschranken Leitplanken, wie als Alternative 2
in der Beratungsvorlage beschrieben, zu errichten. Technischer Beigeordneter
Assenmacher vertritt die Meinung, dass die Absperrschranken als Warnschilder an
dieser Stelle ausreichen, da es sich nicht um einen Gefahrenpunkt handele. Eine
Pflicht zur Herstellung von Leitplanken an die ser Stelle sei laut Straßen NRW
nicht gegeben. Ähnliche Verkehrssituationen finde man auch an anderen Stellen
im Stadtgebiet. Im Übrigen werde der Verkehr an dieser Stelle auch durch
Lichtsignalanlagen geregelt und damit verlangsamt. Ratsherr Schönauer betont,
dass es um die Sicherung eines Schulweges gehe. Ein Bus oder ein LKW könne bei
Glatteis auf den Radweg rutschen und würde durch die Absperrschranken nicht
gebremst. Es ginge lediglich um die Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor
Bau des Autobahnanschlusses gewesen sei.
Ratsherr
Gabernig ist der Meinung, dass ein 30t LKW auch durch eine Leitplanke nicht
aufgehalten werde. Er hält die Leitplanken für unnötig, da es sich nicht um
einen Unfallschwerpunkt handele. Dem schließt sich sachkundiger Bürger Wagner
an.
Ratsfrau
Niegeloh erklärt sich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden. Damit
könne auch ein verbotswidriges Wenden an dieser Stelle verhindert werden. Die
Schranken seien außerdem einen geeigneter Hinweis auf den stark befahrenen
Radweg.
Ratsfrau
Pricken erkundigt sich nach dem Unterschied der Befestigung beider
Alternativen. Auch die Absperrschranken müssten doch im Boden verankert werden.
Deshalb könne man an dieser Stelle doch genauso gut Leitplanken aufbauen.
Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass für die Leitplanken
gewöhnlich eine Rammtiefe von 80-90 cm nötig sei. Dieses sei bei den
vorhandenen Leitungstrassen jedoch nicht möglich. Bei den Absperrschranken
reichen 30-40 cm Gründungstiefe. Würden Leitplanken trotzdem favorisiert,
müssten auch diese mit der maximal möglichen Gründungstiefe von 30-40 cm
auskommen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
|
3 |
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90/Die
Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Fraktion DIE
LINKE und Piraten |
|
1 |
|
Gesamt: |
10 |
7 |
0 |