Nach den ersten Unsicherheiten bezüglich der Neuerungen zur Integrationsratswahl 2020, so Frau Maas, wären nun die Gestaltungsmöglichkeiten geklärt. Für Kommunen mit über 5.000 ausländischen Einwohnern wäre die Bildung eines Integrationsrates verpflichtend, es bestünde aber die Möglichkeit, per Ratsbeschluss einen Integrationsausschuss zu bilden. Wichtig sei hierbei, dass die Entscheidung des Rates gefällt werden müsse, bevor Wählerlisten aufgestellt würden. (Weitere Informationen zu Integrationsräten- und ausschüssen siehe Anlage 2 oder unter:

 https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/mhkbg)

 

Frau Maas regt an, über die Thematik in den Fraktionen zu diskutieren, und fragt die Anwesenden nach ihrer Einschätzung. Sie selbst sei für die Gründung eines Integrationsausschusses, da in einem Ausschuss durch die Möglichkeit, sachkundige Bürger hinzu zu ziehen, mehr Personen mitwirken könnten. Besonders Personen mit Erfahrungen in der politischen Arbeit wären hier hilfreich.

 

Herr Mocka erklärt, dass er das Thema zur Besprechung mit in die Fraktionssitzung nehmen würde, persönlich aber eine Erweiterung des Personenkreises der Mitwirkenden begrüßen würde.

 

Herr Maatz meint, dass die Verwaltung bisher keine Erfahrung mit einem Integrationsausschuss gemacht habe und aktuell noch keine Verwaltungsmeinung vorläge. Es sei darüber hinaus aber wichtig, neu gewählte Mitglieder ohne  politische Erfahrung gut zu begleiten.

 

Frau Maas betont, man müsse gezielt Personen ansprechen, die eventuell schon Erfahrungen in der politischen Arbeit haben und schlägt vor, auf der nächsten Sitzung des Integrationsrates zu erörtern, wie solche Personen gewonnen werden könnten.

 

Frau Niegeloh schlägt vor, interessierte Personen im Rahmen der Interkulturellen Woche zu werben. Frau Maas entgegnet, dies sei vielleicht ein zu früher Zeitpunkt. Es wäre eventuell sinnvoller, erst eine Entscheidung darüber zu treffen, ob ein Integrationsrat oder ein Integrationsausschuss gebildet werden solle.