Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Klein, Leiter Service Immobilien, stellt den Planungsstand für den Neubau der
6-gruppigen Kindertageseinrichtung am Mataré-Gymnasium/Laacher Weg vor. Insbesondere führt er unter Hinweis auf den Klimabeschluss des Rates die energetischen Maßnahmen aus, womit im Ergebnis Werte nur wenig über denen eines Niedrigenergiehauses erzielt würden. Entsprechend der Ausschreibung zur schlüsselfertigen Errichtung einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung sei ein Generalunternehmer mit einem Auftragsvolumen von 3,8 Mio. € beauftragt. Die Erteilung der Baugenehmigung sei absehbar, so dass mit Baubeginn noch in diesem Jahr gerechnet werde. Ziel sei die Inbetriebnahme der Einrichtung zum Kindergartenjahr 2020/21.

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme seien im Haushalt 2020 Mittel für die Neuerrichtung des Basketballfeldes auf dem Gelände des Mataré-Gymnasiums in Höhe von 165.000 € veranschlagt. Der Außenbereich der Kindertageseinrichtung sei geschlossen durch einen Zaun gesichert.

 

Auf Nachfrage von Vorsitzender Schoppe erläutert Herr Klein, dass neben dem am Laacher Weg gelegenen Haupteingang ein weiterer Zugang am Ligusterweg vorgesehen sei. Haupteingang und Stellplätze seien trotz des höheren Verkehrsaufkommens aufgrund der besseren Einsehbarkeit dennoch am Laacher Weg gelegen.

 

Ratsherr Jörgens begrüßt den zusätzlichen Eingang, da der Laacher Weg aufgrund des Verkehrs und der Parksituation grundsätzlich beengt sei. Daher unterstütze er gegebenenfalls bereits vorhandene Überlegungen hinsichtlich eines Einbahnstraßenkonzeptes.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Wartchow hinsichtlich eines Kostenvergleichs bei traditioneller Bauweise erläutert Herr Klein, dass aufgrund der Ausschreibung einer schlüsselfertigen Einrichtung die Einzelkosten für energetische Maßnahmen nicht dargestellt seien. Jedoch allein für die dachflächenintegrierte Photovoltaikanlage sowie die Dachbegrünung seien Kosten im Umfang von ca. 150.000 € zu veranschlagen. Herr Klein betont, dass dieses aus 6 Angeboten ausgewählte im Vergleich zu entsprechenden Baumaßnahmen sehr günstig sei und deutlich unter dem erwarteten Kostenrahmen liege. Ratsherr Fliege gibt zudem zu bedenken, dass eventuellen Mehrkosten künftige Einsparungen gegenzurechnen seien.

 

Auf ergänzende Nachfrage von Ratsherrn Jörgens zur vorgesehenen mietfreien Überlassung der Einrichtung an den Betriebsträger erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass das Land diesen Neubau mit der maximalen Fördersumme von 2,6 Mio. € unterstütze. Eine zusätzliche Mietkostenförderung sei damit ausgeschlossen. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Betriebsträger über die grundsätzlich kostendeckende Kindpauschale keinen Landeszuschuss für Miete erhalte, so dass eine städtischerseits erhobene Miete zur Unterfinanzierung der Einrichtung führe. Die Inanspruchnahme der vollen Fördersumme für den Neubau sei daher die wirtschaftlichste Lösung.