Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, den Erlass der beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (Anlage 1) zu beschließen.

 

Folgende Bereiche werden über die Festsetzung des beigefügten Verordnungsentwurfes hinaus erweitert:

 

Dorfstraße, ab Höhe Haus-Nr. 2 bis Höhe Haus-Nr. 72

Düsseldorfer Straße, Höhe Haus-Nr. 1 bis Höhe Haus-Nr. 116

 

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert die Erweiterung der betroffenen Bereiche an der Dorfstraße und der Düsseldorfer Straße. Hintergrund sei die Berücksichtigung von Geschäften im Bereich der Dorfstraße bis zum Landsknecht sowie die Verbindung der Bereiche Dorfstraße und Deutsches Eck über die Düsseldorfer Straße.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig