Beschluss:
Der Kulturausschuss beschließt,
dass das Grabmal der Familie van Dawen auf dem Friedhof Nr. 1 in Meerbusch Lank-Latum (zwischen Rheinstraße
und Kaiserswerther Straße) unter der lfd. Nr. 164 rechtskräftig in die
Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.
Bereits während der Ausführungen von Herrn Petry stellt
Ausschussmitglied Dirk Banse die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen bei einer
Entwidmung eines Grabes entstehen könnten, damit es unter Denkmalschutz
gestellt werden kann.
Frau Roters erklärt, dass grundsätzlich mit den Angehörigen zusammen gearbeitet wird. Im Falle des Grabmals der Familie van Dawen am Friedhof Meerbusch Lank-Latum beabsichtigen die Angehörigen die Grabstätte aufzugeben. Was mit dem Grabmal zukünftig passiert, muss zwischen der Unteren Denkmalbehörde und dem Friedhofsamt abgestimmt werden. Sollte die Friedhofsverwaltung die Flächen anderweitig nutzen wollen, ist eine Versetzung des Grabmals nach der Unterschutzstellung nur mit denkmalrechtlicher Erlaubnis möglich.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis
90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
Die
Linke und Piratenpartei |
1 |
|
|
GESAMT |
17 |
|
|
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.