Beschluss:
1. Abschließender Beschluss
gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 110. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen, Nahversorgungszentren und
Siedlungsschwerpunkten abschließend gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 1 (8) BauGB.
Die zeichnerische Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche
Meerbuschs ist in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet. Ein
Siedlungsschwerpunkt (SSP) wird nicht mehr dargestellt.
Nebenzentrum
Büderich |
Vergrößerung: Nebenzentrum Büderich |
Nebenzentrum 0sterath Nahversorgungszentrum
„Bovert“ |
|
|
Vergrößerung: Nebenzentrum 0sterath, (voraussichtliche Darstellung der 100. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Ostara ) |
Nebenzentrum
Lank-Latum |
Vergrößerung: Nebenzentrum Lank-Latum |
Nahversorgungszentrum
„Strümp“ |
Vergrößerung: Nahversorgungszentrum
„Strümp“ |
Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung
gemäß § 5 (5) BauGB beschlossen.
Dabei machte sich
der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 4.
September 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter
Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften
vom 1. Februar 2012 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zu Eigen.
Die Abwägungen
lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des
Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 1. Februar 2012 und 4. September
2012 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen
mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.
Mit Wirksamkeit dieses Änderungsplanes werden die entgegenstehenden
Darstellungen des Flächennutzungsplanes unwirksam.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
16 |
|
|
FDP |
|
10 |
|
SPD |
|
7 |
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Zentrum |
|
1 |
|
Fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
24 |
19 |
0 |
2. Beschluss über die
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 (6) BauGB
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§ 6 (6) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes
einschließlich der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes, Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen, Nahversorgungszentren und
Siedlungsschwerpunkten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ratsherr Rettig berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.