Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

1.    Abschließender Beschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt die 110. Änderung des Flächennutzungsplanes, Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen, Nahversorgungszentren und Siedlungsschwerpunkten abschließend gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB.

 

Die zeichnerische Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche Meerbuschs ist in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet. Ein Siedlungsschwerpunkt (SSP) wird nicht mehr dargestellt.

 

 

 Nebenzentrum Büderich

 

Vergrößerung:

Nebenzentrum Büderich

 

 

Nebenzentrum 0sterath

Nahversorgungszentrum „Bovert“

 

Vergrößerung:

Nebenzentrum 0sterath,

 

(voraussichtliche Darstellung der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes,

Ostara )

 

 

Nebenzentrum Lank-Latum

 

Vergrößerung:

Nebenzentrum Lank-Latum

 

Nahversorgungszentrum „Strümp“

 

 

Vergrößerung:

Nahversorgungszentrum „Strümp“

 

 

 

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß § 5 (5) BauGB beschlossen.

 

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 4. September 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 1. Februar 2012 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu Eigen.

Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 1. Februar 2012 und 4. September 2012 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.

 

Mit Wirksamkeit dieses Änderungsplanes werden die entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes unwirksam.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

16

 

 

FDP

 

10

 

SPD

 

7

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

1

 

Zentrum

 

1

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

24

19

0

 

2.    Beschluss über die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 (6) BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 6 (6) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes einschließlich der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes, Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen, Nahversorgungszentren und Siedlungsschwerpunkten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig


Ratsherr Rettig berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.