Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:
1.1 Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den beiliegenden Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zu Eigen.
1.2 Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt gem. § 59 Abs. 3 GO NRW, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und dass er den vom Stadtkämmerer am 28.11.2018 aufgestellten und von der Bürgermeisterin am 29.11.2018 bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der aktualisierten Fassung vom 22.02.2019 und den Lagebericht 2017 billigt.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Ratsherr Becker weist daraufhin, dass die Informationsvorlage SFI/0354/2019 TOP 4 in Verbindung zu diesem Punkt zu betrachten ist bzw. mit Gegenstand der Diskussion ist.
1.3. Der Rechnungsprüfungsausschusses gibt gegenüber dem Rat die nachfolgende Stellungnahme ab und beauftragt seinen Vorsitzenden diese zu unterzeichnen:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den von der
Stadt Meerbusch aufgestellten Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnis-
und Finanzrechnung sowie Anhang – und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Aufstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von
Nordrhein-Westfalen liegt in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss und über den Lagebericht abzugeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine
Jahresabschlussprüfung gem. § 59 Abs. 3 GO NRW i.V.m. 102 Abs. 1 GO NRW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter
Berufsausübung erkannt werden (§ 102 Abs. 3 GO NRW). Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass seine
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Nach seiner Beurteilung auf Grund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt. Der Lagebericht steht im
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die abschließende Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss hat im Ergebnis zu keinen Einwendungen geführt.
Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW wird der vom Stadtkämmerer
am 28.11.2018 aufgestellte und von der Bürgermeisterin am 29.11.2018 bestätigte
Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der aktualisierten Fassung vom 22.02.2019
gebilligt.
Sie wird der
Niederschrift beigefügt und dem Rat somit zugeleitet.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer am 28.11.2018 aufgestellten und von der Bürgermeisterin am 29.11.2018 bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der aktualisierten Fassung vom 22.02.2019 gemäß § 96 GO NRW festzustellen.
Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:
Bilanzsumme:
Aktiva |
Passiva |
574.279.823,71
€ |
574.279.823,71€ |
Ergebnisrechnung:
Erträge |
Aufwendungen |
Überschuss |
148.750.598,57
€ |
148.295.184,85
€ |
455.413,72
€ |
Finanzrechnung:
Einzahlungen |
Auszahlungen |
Veränderung eigener Finanzmittel |
158.910.253,59
€ |
159.031.826,38
€ |
-121.572,79
€ |
3. Den Mitgliedern des Rates empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1GO NRW Entlastung zu erteilen.
Aufgrund des Berichtes über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2017 mit dem Schwerpunkt Vollständigkeit,
Zuordnung und Bewertung des Sachanlagevermögens im Rahmen der körperlichen
Inventur und dem Hinweis 2 wurden Fragen von
Ratsfrau Dr. Schomberg und
Ratsherr Wehrspohn durch Bereichsleiter RPA Fox
erläutert.
Im weiteren Verlauf fragt Ratsherr Banse nach der Verwendung des Jahresüberschusses 2017. Stadtkämmerer Volmerich erklärt dazu, dass dieser Jahresüberschuss der allgemeinen Rücklage zugeführt wird. Ab 2020 besteht die Möglichkeit der entsprechenden Zuführung zur Ausgleichsrücklage. Ratsherr Rettig bittet darum, dass für zukünftige Haushaltsplanungen die Ist - Zahlen des Vorjahres zeitnah eingepflegt werden sollten. Zudem macht Ratsherr Rettig unter Hinweis auf B.1. des Prüfberichtes 2017 deutlich, dass die zukünftigen Jahresabschlüsse dem Rat zeitnah zugeleitet werden sollten. Ratsherr Rettig unterstreicht, dass der Lagebericht 2017 in Teilen bereits überholt ist. Weiterhin bittet er, den Gewerbesteueransatz im Haushalt vorgabenorientiert zu kalkulieren. Stadtkämmerer Volmerich entgegnet, dass sich der Ansatz sehr wohl an den Orientierungsdaten des Landes ausrichtet. Trotzdem stellt er aufgrund nicht vorhersehbarer Zugänge und Abgänge eine nicht vollständig kalkulierbare Größe dar. Der Ausschussvorsitzende Becker führt an, dass der Jahresabschluss 2017 vereinzelt noch negative Beträge in den Finanzrechnungskonten ausweist. Er bittet darum, dies künftig zu vermeiden. Herr Bolten bestätigt dies, ergänzt aber, dass systembedingt eine vollständige Vermeidung und Korrektur der Negativbeträge zurzeit nicht möglich ist. Stadtkämmerer Volmerich verweist auf eine entsprechend schriftliche Stellungnahme der RSM GmbH zur Darstellung der Negativbeträge in der Teilfinanzierung hin und sichert dem Ausschussvorsitzenden Becker eine Zusendung dieser Stellungnahme zu. In Bezug auf die Stellungnahme des ehemaligen Stadtkämmerers Fiebig zu H.2. des Prüfberichtes, wird durch Ratsherrn Wehrspohn die im SB 11 eingesetzte Software zur Inventarisierung hinterfragt. Im Rahmen einer Diskussion weist Bereichsleiter Fox darauf hin, dass es sich bei dieser Software um kein Modul der verwendeten Finanzsoftware zum Anlagevermögen, sondern lediglich um ein Inventarisierungsprogramm handelt.
Abstimmungsergebnis
1.1 bis 1.3 einstimmig beschlossen
2. einstimmig beschlossen
3. mit 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen
|
Anz.
Mitgl. |
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
8 |
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SPD |
3 |
3 |
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FDP |
2 |
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2 |
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
2 |
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|
Die Linke/Piratenpartei |
1 |
1 |
|
|
UWG |
1 |
1 |
|
|
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|
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Gesamt: |
17 |
15 |
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2 |