Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

 

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, dass

 

-      im Norden durch die Flurstücke 191, 277, 188, 187, 186, 172, 171 und 169,

-      im Süden durch das Flurstück 548 („Webergasse“),

-      im Westen durch die Flurstücke 15, 479, 480, 478, 475 und 18 sowie

-      im Osten durch die Flurstücke 244 („Albertstraße“), 142, 141, 140, 139, 146, 147, 154, 155 und 165 begrenzt ist,

 

maßgebend ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Be-schlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 317, Meerbusch-Lank-Latum, "Sebastianstraße / Webergasse" aufzustellen,

 

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben sollen:

 

-      Nachverdichtung zu Wohnzwecken

-      Neuordnung der Erschließung

 

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

 


Ratsherr Damblon berichtet von den Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig