Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der
Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, dass
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im
Norden durch die Flurstücke 191, 277, 188, 187, 186, 172, 171 und 169,
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im
Süden durch das Flurstück 548 („Webergasse“),
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im
Westen durch die Flurstücke 15, 479, 480, 478, 475 und 18 sowie
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im
Osten durch die Flurstücke 244 („Albertstraße“), 142, 141, 140, 139, 146, 147,
154, 155 und 165 begrenzt ist,
maßgebend
ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil
dieses Be-schlusses ist,
den
Bebauungsplan Nr. 317, Meerbusch-Lank-Latum, "Sebastianstraße /
Webergasse" aufzustellen,
der
vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben sollen:
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Nachverdichtung
zu Wohnzwecken
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Neuordnung
der Erschließung
Der
Rat beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
ohne Umweltprüfung aufzustellen.
Ratsherr Damblon berichtet von den Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig